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AG Tuttlingen, 10.10.2019 - 3 F 581/17 |
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Verfahrensgang
- AG Tuttlingen, 10.10.2019 - 3 F 581/17
- OLG Stuttgart, 21.02.2020 - 17 UF 195/19
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 21.02.2020 - 17 UF 195/19
Notwendiger Vortrag zur Wiedereinsetzung bei Neuanlegung von Akte
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Tuttlingen vom 10.10.2019, Az. 3 F 581/17, wird als unzulässig.Der Beschluss des Familiengerichts Tuttlingen vom 10.10.2019 (Az. 3 F 581/17) wird aufgehoben und festgestellt, dass der Antragsteller nicht mehr verpflichtet ist, an die Antragsgegnerin Nachscheidungsunterhalt gemäß Vergleich Familiengericht Tuttlingen vom 25.03.2014 (1 F 987/14) zu bezahlen mit Wirkung ab 01.05.2017.