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   AG Ulm, 11.09.2019 - 4 C 1161/18   

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https://dejure.org/2019,93516
AG Ulm, 11.09.2019 - 4 C 1161/18 (https://dejure.org/2019,93516)
AG Ulm, Entscheidung vom 11.09.2019 - 4 C 1161/18 (https://dejure.org/2019,93516)
AG Ulm, Entscheidung vom 11. September 2019 - 4 C 1161/18 (https://dejure.org/2019,93516)
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  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Ulm, 11.09.2019 - 4 C 1161/18
    Dabei sind dem Geschädigten in diesem Rahmen auch Mehrkosten zu erstatten, sofern diese ohne Schuld des Geschädigten in Folge unsachgemäßer Maßnahmen der Werkstatt entstanden sind (vgl. BGH VI ZR 42/73, OLG Hamm, 9 U 168/94, OLG Stuttgart 4 U 131/03, Amtsgericht Norderstedt, 44 C 164/12, Amtsgericht Düsseldorf 37 C 11879/11).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (VI ZR 42/73) trägt aber der Schädiger das Werkstattrisiko, das er auch zu tragen hätte, wenn der Geschädigte ihm die Beseitigung des Schadens überlassen hätte und nicht im Wege der Ersetzungsbefugnis die Auftragserteilung selbst vorgenommen hätte.

    was für eine sonstige Reparatur sonst üblich ist, unangemessen wäre (BGH VI ZR 42/73).

  • AG Ulm, 11.04.2019 - 4 C 1871/18

    Unfallregulierung

    Auszug aus AG Ulm, 11.09.2019 - 4 C 1161/18
    Aktenzeichen: 4 C 1871/18 Amtsgericht Ulm.
  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus AG Ulm, 11.09.2019 - 4 C 1161/18
    Dabei sind dem Geschädigten in diesem Rahmen auch Mehrkosten zu erstatten, sofern diese ohne Schuld des Geschädigten in Folge unsachgemäßer Maßnahmen der Werkstatt entstanden sind (vgl. BGH VI ZR 42/73, OLG Hamm, 9 U 168/94, OLG Stuttgart 4 U 131/03, Amtsgericht Norderstedt, 44 C 164/12, Amtsgericht Düsseldorf 37 C 11879/11).
  • AG Norderstedt, 14.09.2012 - 44 C 164/12

    Erhöhung der Reparatur- und Mietwagenkosten durch einen Fehler der

    Auszug aus AG Ulm, 11.09.2019 - 4 C 1161/18
    Dabei sind dem Geschädigten in diesem Rahmen auch Mehrkosten zu erstatten, sofern diese ohne Schuld des Geschädigten in Folge unsachgemäßer Maßnahmen der Werkstatt entstanden sind (vgl. BGH VI ZR 42/73, OLG Hamm, 9 U 168/94, OLG Stuttgart 4 U 131/03, Amtsgericht Norderstedt, 44 C 164/12, Amtsgericht Düsseldorf 37 C 11879/11).
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