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   AG Ulm, 18.03.2022 - 5 C 402/22   

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AG Ulm, 18.03.2022 - 5 C 402/22 (https://dejure.org/2022,7542)
AG Ulm, Entscheidung vom 18.03.2022 - 5 C 402/22 (https://dejure.org/2022,7542)
AG Ulm, Entscheidung vom 18. März 2022 - 5 C 402/22 (https://dejure.org/2022,7542)
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  • AG Schwäbisch Gmünd, 17.03.2014 - 4 C 890/13

    Verkehrsunfall - Erstattungsfähigkeit von Handling- und Fahrzeugreinigungskosten

    Auszug aus AG Ulm, 18.03.2022 - 5 C 402/22
    Nach dem Werkstatt- und Prognoserisiko sind sie von der Beklagten zu tragen (AG Schwäbisch Gmünd, Urteil vom 17.03.2014, Az. 4 C 890/13, juris Rn. 5).
  • AG Coburg, 28.03.2017 - 14 C 101/17

    Kfz-Haftpflichtversicherung und die Verbringungskosten

    Auszug aus AG Ulm, 18.03.2022 - 5 C 402/22
    Der Geschädigte konnte die Regulierungszusage daher dahingehend verstehen, dass die Beklagte mit dem Ziel, das durch den Unfall begründete gesetzliche Schuldverhältnis jedenfalls teilweise dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien zu entziehen, diese also feststellen wollte (AG Coburg, Urteil vom 28.03.2017, Az. 14 C 101/17, juris Rn. 5ff.).
  • AG Münster, 03.06.2020 - 7 C 553/20

    Werkstatt- und Prognoserisikos bei Reparatur auf Basis Sachverständigengutachten

    Auszug aus AG Ulm, 18.03.2022 - 5 C 402/22
    Der Schädiger trägt insoweit das Werkstatt- und Prognoserisiko, falls dem Geschädigten nicht ausnahmsweise hinsichtlich des gewählten Unternehmens ein Auswahlverschulden trifft (AG Münster, Urteil vom 03.06.2020, Az. 7 C 553/20, juris Rn. 4f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - 1 S 27.17

    Folgerung des gelegentlichen Konsums aus eingereichtem ärztlichen Gutachten;

    Auszug aus AG Ulm, 18.03.2022 - 5 C 402/22
    c) Was die Höhe der geltend gemachten Kosten angeht schließt sich das Gericht den Ausführungen im Urteil des Landgerichts Ulm vom 06.12.2017 zum Az. 1 S 27/17 an, wonach C402/21.
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