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   AG Unna, 06.02.2018 - 15 C 634/17   

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AG Unna, 06.02.2018 - 15 C 634/17 (https://dejure.org/2018,15852)
AG Unna, Entscheidung vom 06.02.2018 - 15 C 634/17 (https://dejure.org/2018,15852)
AG Unna, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 15 C 634/17 (https://dejure.org/2018,15852)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Unna verurteilt den bei dem LVM-Versicherungsverein Versicherten mit Urteil vom 6.2.2018 - 15 C 634/17 - im Schadensersatzprozess zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten, allerdings mit kritisch zu betrachtender Begründung.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Unna, 06.02.2018 - 15 C 634/17
    Dabei sind diejenigen Kosten zu erstatten, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender.Mensch in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens als zweckmäßig und angemessen zur Schadensbeseitigung ansehen darf, wobei auf seine spezielle Situation und seine Erkenntnismöglichkeiten Rücksicht zu nehmen ist (vgl. BGH, NJW 2007, 1450 ff. = DS 2007, 144 m. Anm. Wortmann).

    Er ist grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (vgl. BGH, VersR 2007, 560 Rn. 17 = DS 2007, 144 und VersR 2014, 47 Rn. 7 ).

    Allerdings trägt der Geschädigte das Risiko, dass sich der von ihm beauftragte Sachverständige später im Prozess als zu teuer erweist (vgl. BGH, NJW 2007, 1450 (1452)).

    Für eine derartige Marktposition sind keine Anhaltspunkte ersichtlich (vgl. BGH, NJW 2007, 1450 (1452)).

    Die Orientierung der Sachverständigenvergütung an der Schadenshöhe ist grundsätzlich zulässig (vgl. BGH, NJW 2006, 2472; BGH, NJW 2007, 1450 ff).

    Eine an der Schadenshöhe orientierte Pauschalierung des Honorars trägt somit dem Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten ist (vgl. BGH, NJW 2007, 1450 (1452)).

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus AG Unna, 06.02.2018 - 15 C 634/17
    Hierfür hat der Gesetzgeber mit dem Justizvergütung - und Entschädigungsgesetz (JVEG) eine ausreichende und jedermann zugängliche Orientierungshilfe geschaffen, die bei der Bemessung der Angemessenheit der Nebenkostenabrechnung von privaten Sachverständigen herangezogen werden kann (vergleiche BGH Urteil vom 26.04.2016, Az.: VI ZR 50/15; Landgericht Dortmund, Urteil vom 05.04.2017, Az.: 21 S 58/16).

    Es sind auch drei Sätze abrechenbar (vgl. BGH Urteil vom 26.04.2016, Az.: VI ZR 50/15).

    Dem Kläger ist dieser Aufwand für die Restwertermittlung entstanden, der im Rahmen der Gutachtenrechnung separat geltend gemacht werden kann (vgl. BGH , Urteil vom 26.04.2016, Az.: VI ZR 50/15).

  • OLG Hamm, 04.09.2012 - 25 W 200/12

    Vergütung des 1. Ausdrucks eines vom Sachverständigen nicht selbst gefertigten

    Auszug aus AG Unna, 06.02.2018 - 15 C 634/17
    Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG sind mit den hier aufgeführten Kosten nicht nur die Kosten für das Aufnehmen der Lichtbilder, sondern auch die Kosten forderen Verwertung im Schadensgutachten und deren Ausdruck/Kopie abgedeckt (vgl. OLG München, JurBüro 2007, 602; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2012, Az.: 25 W 200/12, zitiert nach juris; AG Hagen a.a.O.).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Unna, 06.02.2018 - 15 C 634/17
    Dass solche Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. nur BGH, ZfS 2010, 561; BGH, NJW 2013, 153?).
  • LG Saarbrücken, 19.12.2014 - 13 S 41/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erforderlichkeit von tatsächlich entstandenen

    Auszug aus AG Unna, 06.02.2018 - 15 C 634/17
    Das Entgelt für Post und Telekommunikation ist pauschal mit 15, 00 EUR in Ansatz zu bringen (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 19.12.2014, Az.: 13 S 41/13, zitiert nach Juris-Rz. 41).
  • OLG München, 16.11.2006 - 11 W 1074/06

    Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Anfertigung von Farbkopien oder

    Auszug aus AG Unna, 06.02.2018 - 15 C 634/17
    Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG sind mit den hier aufgeführten Kosten nicht nur die Kosten für das Aufnehmen der Lichtbilder, sondern auch die Kosten forderen Verwertung im Schadensgutachten und deren Ausdruck/Kopie abgedeckt (vgl. OLG München, JurBüro 2007, 602; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2012, Az.: 25 W 200/12, zitiert nach juris; AG Hagen a.a.O.).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Unna, 06.02.2018 - 15 C 634/17
    Die Orientierung der Sachverständigenvergütung an der Schadenshöhe ist grundsätzlich zulässig (vgl. BGH, NJW 2006, 2472; BGH, NJW 2007, 1450 ff).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus AG Unna, 06.02.2018 - 15 C 634/17
    Bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, ist auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (sog. subjektbezogene Schadensbetrachtung, vgl. BGHZ 61, 346 (348); BGH, VersR 2013, 1590 Rn. 19).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus AG Unna, 06.02.2018 - 15 C 634/17
    Bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, ist auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (sog. subjektbezogene Schadensbetrachtung, vgl. BGHZ 61, 346 (348); BGH, VersR 2013, 1590 Rn. 19).
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