Rechtsprechung
AG Unna, 10.11.2010 - 6 Lw 50/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit einer hinreichenden Substantiierung der Zerrüttung des Verhältnisses zwischen Pächter und Verpächter im Zusammenhang mit der Kündigung des Pachtvertrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 594a; BGB § 596
Notwendigkeit einer hinreichenden Substantiierung der Zerrüttung des Verhältnisses zwischen Pächter und Verpächter im Zusammenhang mit der Kündigung des Pachtvertrags - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Unna, 10.11.2010 - 6 Lw 50/08
- OLG Hamm, 10.11.2011 - 10 U 141/10
- BGH, 17.10.2012 - LwZR 12/11
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 27.02.2020 - 10 U 96/18
Prozesskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Fortführung eines Prozesses des …
Mit Anwaltsschreiben vom 29.06.2006 kündigte die Erblasserin den Nutzungsüberlassungsvertrag vom 11.05.1988 unter Bezugnahme auf die Regelung in § 8 des Vertrages außerordentlich zum 31.05.2008 und nahm den Kläger vor dem Amtsgericht - Landwirtschaftsgericht - Unna (6 Lw 50/08) auf Räumung und Herausgabe der landwirtschaftlichen Besitzung in Anspruch.Er hat die Ansicht vertreten, weitergehende Verfahrenskosten im Zusammenhang mit den Verfahren 6 Lw 50/08 = 10 U 141/10 und 6 Lw 27/06 = 10 U 136/10, jeweils Amtsgericht Unna bzw. Oberlandesgericht Hamm, seien keine Nachlassverbindlichkeiten und deshalb bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs nicht zu berücksichtigen.
In Bezug auf die vor dem Amtsgericht Unna durch die Erblasserin zu Lebzeiten eingeleitete Räumungsklage (6 Lw 50/08) sind nur die in erster Instanz angefallenen Rechtsanwaltskosten des früheren Rechtsanwalts der Erblasserin - Rechtsanwalt H - in Höhe von 306, 08 EUR abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten.