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AG Unna, 20.03.2019 - 15 C 238/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- OLG Hamm, 10.06.1996 - 8 U 150/95
Aberkennung einer Verbandsmitgliedschaft eines Taubenzüchters; Erhebung des …
Auszug aus AG Unna, 20.03.2019 - 15 C 238/18
Der Beklagte ist unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 10.06.1996 (Az. 8 U 150/95) der Ansicht, die vom Kläger erhobene Klage sei wegen Verwirkung abzuweisen.Deshalb sei der vorliegende Sachverhalt nicht mit demjenigen, welcher der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 10.06.1996 (Az. 8 U 150/95) zugrunde liege.
- BGH, 10.07.1989 - II ZR 30/89
Ausschließung aus einem Verein
Auszug aus AG Unna, 20.03.2019 - 15 C 238/18
Die Umstände, aus denen sich die Unzumutbarkeit der Fortführung des Mitgliedschaftsverhältnisses ergeben sollen, müssen bereits im Ausschließungsverfahren eindeutig und konkret bezeichnet und in gerichtlich nachprüfbarer Weise festgestellt werden, ein Nachschieben von Ausschließungstatsachen ist nicht möglich Die Vorwürfe, die dem Mitglied gemacht werden und die zum Ausschluss führen sollen, müssen in dem Ausschließungsverfahren so konkret bezeichnet werden, dass sich das Mitglied in angemessener Form verteidigen kann, dass sich die über die Entscheidung abstimmenden Mitglieder nicht im Unklaren darüber sein können, über welche Vorwürfe sie abstimmen und dass nach der Abstimmung für die gerichtliche Überprüfung eindeutig feststeht, aufgrund welcher als erwiesen angesehener Tatsachen der Ausschluss erfolgt ist, damit das Gericht darüber befinden kann, ob die Tatsachen, die der Ausschließungsentscheidung zugrunde gelegt worden sind, bei objektiver und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteter Tatsachenermittlung zutreffend festgestellt sind (vgl. BGH Urteil vom 10.07.1989, AZ II ZR 30/89). - OLG Köln, 23.09.2005 - 19 U 19/05
Zulässigkeit einer Klage vor einem ordentlichen Gericht vor Ausschöpfung des …
Auszug aus AG Unna, 20.03.2019 - 15 C 238/18
Selbst ein Zeitablauf von 11 Monaten sei unschädlich, wie sich aus dem Urteil des OLG Köln vom 13.09.2005, Az. 19 U 19/05 ergebe.