Rechtsprechung
AG Unna, 27.05.2011 - 15 C 43/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Erstattung des Nutzungsausfallschadens nach einem Verkehrsunfall durch Herabfallen einer nicht ausreichend gesicherten Eisplatte von einem Pkw auf ein nachfolgendes Motorrad
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Unna, 27.05.2011 - 15 C 43/11
- AG Unna, 27.05.2011 - 15 (11) C 43/11
- LG Dortmund, 07.12.2011 - 21 S 33/11
- BGH, 11.09.2012 - VI ZR 92/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07
Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug
Auszug aus AG Unna, 27.05.2011 - 15 C 43/11
Nach ständiger Rechtsprechung kann im Falle der Beschädigung eines privat genutzten Fahrzeugs der Geschädigte Nutzungsausfallentschädigung für den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit verlangen, auch wenn er keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallen Nutzungsmöglichkeiten, wie insbesondere Mietwagenkosten, getätigt hat (BGH, Urteil vom 10.12.2007, VI ZR 62/07; BGHZ 40, 345; 45, 212; 98, 212). - BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64
Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit …
Auszug aus AG Unna, 27.05.2011 - 15 C 43/11
Nach ständiger Rechtsprechung kann im Falle der Beschädigung eines privat genutzten Fahrzeugs der Geschädigte Nutzungsausfallentschädigung für den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit verlangen, auch wenn er keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallen Nutzungsmöglichkeiten, wie insbesondere Mietwagenkosten, getätigt hat (BGH, Urteil vom 10.12.2007, VI ZR 62/07; BGHZ 40, 345; 45, 212; 98, 212). - BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62
Ersatz von Nutzungsausfall
Auszug aus AG Unna, 27.05.2011 - 15 C 43/11
Nach ständiger Rechtsprechung kann im Falle der Beschädigung eines privat genutzten Fahrzeugs der Geschädigte Nutzungsausfallentschädigung für den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit verlangen, auch wenn er keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallen Nutzungsmöglichkeiten, wie insbesondere Mietwagenkosten, getätigt hat (BGH, Urteil vom 10.12.2007, VI ZR 62/07; BGHZ 40, 345; 45, 212; 98, 212). - OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
Nutzungsausfallentschädigung bei unfallbedingtem Ausfall einer Harley-Davidson; …
Auszug aus AG Unna, 27.05.2011 - 15 C 43/11
Entgegen der Auffassung des Beklagten steht das nicht im Widerspruch zum Urteil des OLG Düsseldorf vom 10.03.2008, 1 U 198/07. - BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Auszug aus AG Unna, 27.05.2011 - 15 C 43/11
Nach ständiger Rechtsprechung kann im Falle der Beschädigung eines privat genutzten Fahrzeugs der Geschädigte Nutzungsausfallentschädigung für den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit verlangen, auch wenn er keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallen Nutzungsmöglichkeiten, wie insbesondere Mietwagenkosten, getätigt hat (BGH, Urteil vom 10.12.2007, VI ZR 62/07; BGHZ 40, 345; 45, 212; 98, 212).