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   AG Völklingen, 03.12.2014 - 5 C 206/14 (14)   

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https://dejure.org/2014,48831
AG Völklingen, 03.12.2014 - 5 C 206/14 (14) (https://dejure.org/2014,48831)
AG Völklingen, Entscheidung vom 03.12.2014 - 5 C 206/14 (14) (https://dejure.org/2014,48831)
AG Völklingen, Entscheidung vom 03. Dezember 2014 - 5 C 206/14 (14) (https://dejure.org/2014,48831)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    HUK Coburg Allgemeine Vers. AG zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten verurteilt, die von der HUK außergerichtlich gekürzt wurden

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur

    Auszug aus AG Völklingen, 03.12.2014 - 5 C 206/14
    Grundsätzlich kann ein Unfallgeschädigter einen Sachverständigen mit der Schätzung des Schadens an seinem durch den Unfall beschädigten PKW beauftragen und vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand den Ersatz der objektiv erforderlichen Sachverständigenkosten verlangen (so OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.05.2014, Az.: 4 U 61/13, mit weiteren Nachweisen).

    Dabei sind als erforderlich diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (so OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.05.2014, Az.: 4 U 61/13, mit weiteren Nachweisen).

    Das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung verlangt jedoch vom Geschädigten nicht, zu Gunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (so OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.05.2014, Az.: 4 U 61/13, mit weiteren Nachweisen).

    Bei der Prüfung der Frage, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, ist eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen, d.h. Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (so OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.05.2014, Az.: 4 U 61/13, mit weiteren Nachweisen).

    Nur wenn der Geschädigte erkennen kann, dass der von ihm ausgewählte Sachverständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen (so OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.05 2014, Az.: 4 U 61/13, mit weiteren Nachweisen).

    Allein der Umstand, dass die vom Schadensgutachter vorliegend abgerechneten Kosten evtl. zu hoch sind, rechtfertigt die Annahme eines solchen Verstoßes des Klägers allerdings nicht (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.05.2014, Az.: 4 U 61/13, mit weiteren Nachweisen).

  • AG Tostedt, 05.07.2018 - 5 C 117/17

    Keine Leistungspflicht durch Mehrheitsbeschluss!

    Der Kläger wandte sich klagweise dagegen, woraufhin der Beschluss für ungültig erklärt wurde (Amtsgericht Tostedt, Urteil vom 04.02.2015, Az.: 5 C 206/14).

    für ungültig erklärt wurde (Az.: 5 C 206/14).

  • AG Tostedt, 06.12.2018 - 5 C 100/18

    Jeder Eigentümer kann Beseitigung einer unzulässigen baulichen Veränderung

    für ungültig erklärt wurde (Az.: 5 C 206/14).
  • AG Saarlouis, 15.06.2016 - 28 C 167/16
    Wird zusätzlich berücksichtigt, dass es auch unterschiedliche Entscheidungen unterinstanzlicher Saarländischer Gerichte (vgl. Amtsgericht Saarlouis, Urteil vom 13.10.2013, 29 C 995/14, Amtsgericht Völklingen, Urteil vom 03.02.2014, 5 C 206/14), des Landgerichts Saarbrücken einerseits und des Saarländischen Oberlandesgerichts andererseits (a.a.O.) gab, kann das Gericht unter Berücksichtigung vorstehender Umstände jedenfalls zur Zeit nicht feststellen, dass mit der Berechnung vorliegender Nebenkostenpositionen für den Geschädigten eine erkennbare Überhöhung von Kosten einherging.
  • AG Saarlouis, 09.03.2015 - 28 C 1790/14
    Gerade auch im Hinblick auf unterschiedliche Entscheidungen unterinstanzlicher Saarländischer Gerichte (Amtsgericht Saarlouis aaO, Amtsgericht Saarlouis, Urteil vom 13.10.2013, 29 C 995/14, Amtsgericht Völklingen, Urteil vom 3.12.2014, 5 C 206/14), insbesondere auch des Landgerichts Saarbrücken einerseits und des Saarländischen Oberlandesgerichtes andererseits ( a.a.O.), vermag das erkennende Gericht jedenfalls zur Zeit nicht festzustellen, dass mit der Berechnung vorliegender Kostenpositionen für den Geschädigten eine erkennbare Überhöhung von Kosten einhergeht.
  • AG Saarlouis, 09.03.2015 - 28 C 1284/14
    Gerade auch im Hinblick auf unterschiedliche Entscheidungen unterinstanzlicher Saarländischer Gerichte ( Amtsgericht Saarlouis a.a.O., Amtsgericht Saarlouis, Urteil vom 13.10.2013, 29 C 995/14, Amtsgericht Völklingen, Urteil vom 3.12.2014, 5 C 206/14), insbesondere auch des Landgerichts Saarbrücken einerseits und des Saarländischen Oberlandesgerichtes andererseits (a.a.O. ) vermag das erkennende Gericht jedenfalls zur Zeit nicht festzustellen, dass mit der Berechnung vorliegender Kostenpositionen für den Geschädigten eine erkennbare Überhöhung von Kosten einhergeht.
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