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   AG Völklingen, 04.02.2015 - 16 C 253/14   

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AG Völklingen, 04.02.2015 - 16 C 253/14 (https://dejure.org/2015,31590)
AG Völklingen, Entscheidung vom 04.02.2015 - 16 C 253/14 (https://dejure.org/2015,31590)
AG Völklingen, Entscheidung vom 04. Februar 2015 - 16 C 253/14 (https://dejure.org/2015,31590)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Völklingen verurteilt VN der HUK-COBURG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten unter Bezugnahme auf OLG Saarbrücken mit Urteil vom 4.2.2015 - 16 C 253/14 (11) -.

 
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  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur

    Auszug aus AG Völklingen, 04.02.2015 - 16 C 253/14
    Dabei sind als erforderlch diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (so: OLG Saarbrücken Urt. v. 8.5.2014 -  4 U 61/13 - m.w.N.).

    Das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung verlangt jedoch vom Geschädigten nicht, zu Gunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (OLG Saarbrücken Urt. v. 8.5.2014 -  4 U 61/13 m.w.N.).

    Nur wenn der Geschädigte erkennen kann, dass der von ihm ausgewählte Sachverständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen (s OLG Saarbrücken Urt. v. 8.5.2014 -  4 U 61/13 - m.w.N.).

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Völklingen, 04.02.2015 - 16 C 253/14
    Gemäß neuerer Rechtsprechung des BGH vom 11.2.2014 -  VI ZR 225/13 - dürfen die dem Geschädigten vom Scadensgutachter in Rechnung gestellten Kosten nicht allein auf der Grundlage einer Honorarumfrage eines Sachverständigenverbandes gekürzt werden.
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