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   AG Völklingen, 06.06.2014 - 8 F 214/13   

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AG Völklingen, 06.06.2014 - 8 F 214/13 (https://dejure.org/2014,46953)
AG Völklingen, Entscheidung vom 06.06.2014 - 8 F 214/13 (https://dejure.org/2014,46953)
AG Völklingen, Entscheidung vom 06. Juni 2014 - 8 F 214/13 (https://dejure.org/2014,46953)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 01.08.2014 - 9 WF 58/14

    Zwangsvollstreckung in Familiensache: Vollstreckung einer Verpflichtung zur

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Völklingen vom 6. Juni 2014 - 8 F 214/13 RE - teilweise dahin geändert, dass die Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung der in Ziffer II. des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - in Völklingen vom 11. Februar 2014 - 8 F 214/13 RE - ausgesprochenen Verpflichtung entfällt und das Zwangsgeld zur Erzwingung der in Ziffer I. des vorgenannten Beschlusses ausgesprochenen Verpflichtung auf 250, 00 EUR festgesetzt wird.

    Durch Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Familiengericht - in Völklingen vom 11. Februar 2014 - 8 F 214/13 RE - wurde der Antragsgegnerin (sinngemäß) aufgegeben, dem Antragsteller (I.) betreffend den gemeinsamen Sohn To. zweimal jährlich nach Erhalt der Schulzeugnisse, erstmals am 15. März 2014, Auskunft zu erteilen über die allgemeine sowie schulische Entwicklung und den Gesundheitszustand mit Ausnahme in die Intimsphäre fallender Auskünfte sowie jeweils ein aktuelles Foto zu überlassen und (II.) betreffend den gemeinsamen Sohn Ti. wegen dessen bevorstehender Volljährigkeit einmalig am 15. März 2014 eine entsprechende Auskunft zu erteilen.

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