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   AG Völklingen, 09.01.2015 - 5 C 369/14   

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AG Völklingen, 09.01.2015 - 5 C 369/14 (https://dejure.org/2015,31602)
AG Völklingen, Entscheidung vom 09.01.2015 - 5 C 369/14 (https://dejure.org/2015,31602)
AG Völklingen, Entscheidung vom 09. Januar 2015 - 5 C 369/14 (https://dejure.org/2015,31602)
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  • captain-huk.de

    Die Direktorin des AG Völklingen verweigert dem LG Saarbrücken die Gefolgschaft und verurteilt zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten mit beachtenswertem Urteil vom 9.1.2015 - 5 C 369/14 (12) -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur

    Auszug aus AG Völklingen, 09.01.2015 - 5 C 369/14
    Grundsätzlich kann ein Unfallgeschädigter einen Sachverständigen mit der Schätzung des Schadens an seinem durch den Unfall beschädigten PKW beauftragen und vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand den Ersatz der objektiv erforderlichen Sachverständigenkosten verlangen (so BGH, Urteil vom 11.2.2014 - VI ZR 225/13 und OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.05.2014, Az.; 4 U 61/13, mit weiteren Nachweisen).

    Dabei sind als erforderlich diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (so OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.05.2014, Az.; 4 U 61/13, mit weiteren Nachweisen).

    Das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung verlangt jedoch vom Geschädigten nicht, zu Gunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (so OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.05.2014, Az.: 4 U 61/13, mit weiteren Nachweisen).

    Bei der Prüfung der Frage, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, ist eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen, d.h. Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (so OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.05.2014, Az.: 4 U 61/13, mit weiteren Nachweisen).

    Nur wenn der Geschädigte erkennen kann, dass der von ihm ausgewählte Sachverständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen (so OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.05.2014, Az.: 4 U 61/13, mit weiteren Nachweisen).

    Allein der Umstand, dass die vom Schadensgutachter vorliegend abgerechneten Kosten evtl. zu hoch sind, rechtfertigt die Annahme eines solchen Verstoßes des Klägers allerdings nicht (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.05.2014, Az.: 4 U 61/13, mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Völklingen, 09.01.2015 - 5 C 369/14
    Grundsätzlich kann ein Unfallgeschädigter einen Sachverständigen mit der Schätzung des Schadens an seinem durch den Unfall beschädigten PKW beauftragen und vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand den Ersatz der objektiv erforderlichen Sachverständigenkosten verlangen (so BGH, Urteil vom 11.2.2014 - VI ZR 225/13 und OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.05.2014, Az.; 4 U 61/13, mit weiteren Nachweisen).
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