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   AG Vaihingen/Enz, 01.03.2016 - K 15/15   

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https://dejure.org/2016,25418
AG Vaihingen/Enz, 01.03.2016 - K 15/15 (https://dejure.org/2016,25418)
AG Vaihingen/Enz, Entscheidung vom 01.03.2016 - K 15/15 (https://dejure.org/2016,25418)
AG Vaihingen/Enz, Entscheidung vom 01. März 2016 - K 15/15 (https://dejure.org/2016,25418)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG §§ 6, 28, 15 ff.
    Einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens bei fehlenden Voraussetzungen zur Bestellung eines Zustellungsvertreters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anschrift des Schuldners bekannt: Zustellung an Zustellungsvertreter unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bestellung eines Zustellungsvertreters bei Zustellung in Südamerika/Brasilien (IVR 2016, 94)

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LG Stuttgart, 28.02.2017 - 22 AR 1/17

    Vorlage zum Oberlandesgericht zur Herbeiführung eines Musterentscheids im

    Was taugliches Feststellungsziel sein kann, ist stets auf der Grundlage der Norm zu suchen, aus der der Schadensersatz- bzw. Erfüllungsanspruch abgeleitet wird (BT-Drs. 15/15/5091 S. 20, BGH, XI ZB 26/07, ZIP 2008, 1326 (1327); Vorwerk /Wolf, KapMuG, § 1 Rdn. 28; Haufe, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, Diss.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2019 - L 15 AS 201/18
    Die vom Kläger darauf hin neben der Beantragung einer einstweiligen Anordnung (S 22 AS 15/15 ER) erhobene Klage S 22 AS 18/15 wies das Sozialgericht (SG) Osnabrück mit Urteil vom 7. April 2016 ab.

    Der Kläger hat in dem Klageverfahren sinngemäß beantragt, den Beklagten zu verurteilen, die ihm bislang vorenthaltenen Leistungen für die Monate Dezember 2014 und Januar 2015 inklusive gesetzlicher Zinsen nachzuzahlen, den Bescheid vom 15. Januar 2015 zurückzunehmen, die außergerichtlichen Kosten für die Verfahren S 22 AS 15/15 ER und 22 AS 18/15 dem Beklagten aufzuerlegen, das Urteil des SG Osnabrück vom 7. April 2016 wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz sowie rechtswidriger Verfahrensführung und Verletzung seiner Rechte seitens der Vorsitzenden des Gerichts aufzuheben und ihm die dadurch notwendigen Verfahrenskosten zu erstatten.

  • OLG Stuttgart, 08.06.2016 - 1 Ausl 321/15

    Auslieferungsverfahren: Auslieferung an Griechenland unter der Prämisse

    - Am 11. Januar 2016 wurde dem Oberlandesgericht über das Justizministerium Baden-Württemberg ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14. Dezember 2015 - III-AR 15/15 - zugeleitet, in dem Haftbedingungen in Griechenland und ihre Auswirkungen auf Auslieferungsverfahren mit Griechenland thematisiert werden.
  • VG Hamburg, 15.06.2021 - 16 A 1757/21

    Erfolglose Klage eines Syrers im wehrpflichtigen Alter gegen die Ablehnung seines

    Die Quellen berichteten über eine Bandbreite möglicher Reaktionen auf eine Wehrdienstentziehung, die sich von einer sofortigen Einberufung bis hin zu einer Verbringung an die Front, Folter, Haft und Exekution erstreckte (s. hierzu m.w.N. OVG Münster, Urt. v. 4.5.2017, 14 A 2023/16.A, juris, Rn. 38 ff.; vgl. ferner zur im Oktober 2015 bestehenden Lage OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 29.1.2021, OVG 3 B 109.18, juris, Rn. 22 ff.; vgl. beispielhaft zur damaligen Lage: Schweizerische Flüchtlingshilfe, Syrien: Mobilisierung in die syrische Armee, März 2015, G 8/15, S. 4; Danish Refugee Council / Danish Immigration Service, Syria: Update on Military Service, Mandatory Self-Defence Duty and Recruitment to the YPG, September 2015, G 11/15, S. 18; UNHCR, Erwägungen zum Schutzbedarf von Personen, die aus der Arabischen Republik Syrien fliehen, 4. aktualisierte Fassung, November 2015, G 15/15, S. 26).
  • VG Hamburg, 27.01.2021 - 16 A 6218/18

    Syrien: keine Flüchtlingseigenschaft wegen Asylantragstellung,

    "Soweit der UNHCR in seiner Stellungnahme von November 2015 (Erwägungen zum Schutzbedarf von Personen, die aus der Arabischen Republik Syrien fliehen, G 15/15, S. 26) davon ausgeht, dass die Mitgliedschaft in religiösen Gruppen - darunter auch die Sunniten - ein gefahrerhöhendes Moment sein könne, kann dieses nicht generell gelten, sondern muss jeweils im regionalen Kontext und in der ggf. spezifischen Konfliktsituation beurteilt werden.
  • VG Braunschweig, 26.04.2022 - 7 A 43/18

    Tschad: existenzsichernde Lebensgrundlage möglich

    Seite 15/15 .
  • VG Osnabrück, 19.05.2021 - 2 A 10/21

    Kolumbien: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung wegen vermeintlicher

    Seite 15/15 .
  • VG Göttingen, 22.08.2023 - 3 A 191/21

    Ruanda: Flüchtlingsschutz bei unterstellter oppositioneller Haltung wegen Entzug

    Seite 15/15 .
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