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AG Vaihingen/Enz, 02.04.2019 - 1 C 352/18 WEG |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- mietrechtsiegen.de
WEG - Ermessen Eigentümergemeinschaft bei Verwalterabberufung
- Justiz Baden-Württemberg
§ 21 Abs 4 WoEigG, § 26 WoEigG
Wohnungseigentumssache: Ermessen der Eigentümergemeinschaft bei Abberufung des Verwalters - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ermessen der Eigentümergemeinschaft bei Abberufung des Verwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 28.10.1998 - 2Z BR 137/98
Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung
Auszug aus AG Vaihingen/Enz, 02.04.2019 - 1 C 352/18
Wird die Einberufungsfrist nicht eingehalten, sind in der Versammlung gefasste Beschlüsse nur dann nicht für ungültig zu erklären, wenn feststeht, dass sie ohne den Einberufungsmangel ebenso gefasst worden wären (BayObLG 28.10.98 2Z BR 137/98). - BayObLG, 12.05.2004 - 2Z BR 50/04
Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht - Ungültigkeit eines Beschlusses der …
Auszug aus AG Vaihingen/Enz, 02.04.2019 - 1 C 352/18
Umgekehrt sind Beschlüsse jedenfalls für ungültig zu erklären, wenn feststeht, dass sie bei rechtzeitiger Einberufung so nicht zu Stande gekommen wären (BayObLG 12.5.04, 2 ZBR 50/04).