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AG Velbert, 12.08.2007 - 2 F 163/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer Anordnung über den Verbleib eines Kindes in einer Pflegefamilie und damit über den Fortbestand der Trennung eines Kindes von seinen Eltern oder einem Elternteil; Verfassungsmäßigkeit einer Verbleibensanordnung und damit des Fortbestands der Trennung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 807
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 23.10.2000 - 26 WF 79/00
Kostentragungspflicht der Pflegeeltern bei Antrag auf Verbleibensanordnung
Auszug aus AG Velbert, 12.08.2007 - 2 F 163/07
Dies verdeutlicht die Entstehungsgeschichte des § 1632 Abs. 4 BGB ; das nach dieser Vorschrift bestehende Antragsrecht soll wesentlich dazu beitragen, rechtzeitigen und damit effektiven Schutz des Pflegeverhältnisses zu gewährleisten, ohne jedoch an den matieriell-rechtlichen Maßstab, dass bei Entscheidungen des Gesetzgebers im Bereich des Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz das Wohl des Kindes den Richtpunkt bildet, mithin bei einem Interessenkonflikt zwischen dem Kind und seinen Eltern sowie den Pflegeeltern das Kindeswohl letztlich bestimmend sein muss, etwas zu ändern (vgl. OLG Köln, FamRZ 2001, 1471 (1472) [OLG Köln 23.10.2000 - 26 WF 79/00] ). - BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg …
Auszug aus AG Velbert, 12.08.2007 - 2 F 163/07
Bei der vorzunehmenden Auslegung der Voraussetzung für die Verbleibensanordnung ("wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde") ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt FamRZ 2005, 783 [BVerfG 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04] ) sowohl dem Elternrecht aus Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz als auch der Grundrechtsposition des Kindes aus Artikel 2 Abs. 1 i.V.m. Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz sowie schließlich auch dem Grundrecht der Pflegefamilie aus Artikel 6 Abs. 1 und Abs. 3 Grundgesetz Rechnung zu tragen. - BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB
Auszug aus AG Velbert, 12.08.2007 - 2 F 163/07
Im zuerst genannten Fall ist "die Risikogrenze generell weiter zu ziehen", wo hingegen bei letzterer Konstellation mit hinreichender Sicherheit eine Gefährdung des Kindeswohl ausgeschlossen sein muss (BVerfG FamRZ 1987, 786; OLG Hamm FamRZ 2007, 659 (660)). - BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84
Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines …
Auszug aus AG Velbert, 12.08.2007 - 2 F 163/07
§ 1632 Abs. 4 BGB , der die Möglichkeit einer Verbleibensanordnung und damit den Fortbestand der Trennung eines Kindes von seinen Eltern oder einem Elternteil vorsieht, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf das grundgesetzlich geschützte Elternrecht aus Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (BVerfG FamRZ 1985, 39).