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AG Velbert, 17.06.2019 - 13 C 184/18 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 19.07.2016 - VI ZR 491/15
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als auszugleichender …
Auszug aus AG Velbert, 17.06.2019 - 13 C 184/18
Gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB trifft den Geschädigten auch im Rahmen der subjektbezogenen Schadensbetrachtung hinsichtlich des Aufwandes zur Wiederherstellung einer beschädigten Sache die Darlegungs- und Beweislast, wobei nicht der Rechnungsbetrag als solcher, sondern allein der vom Geschädigten in Übereinstimmung mit der Rechnung tatsächlich erbrachte Aufwand einen Anhalt für die Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB bildet (BGH, Urteil vom 19.07.2016, VI ZR 491/15, Juris).