Rechtsprechung
AG Viersen, 14.12.2010 - 3 C 223/10 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Minderungsrechte und Schadensersatzansprüche wegen eines Reisemangels bei Verlegung der Abflugzeit von 17.15 Uhr auf 8.05 Uhr
- reise-recht-wiki.de
Erstattung wegen vertaner Urlaubszeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Minderungsrechte und Schadensersatzansprüche wegen eines Reisemangels bei Verlegung der Abflugzeit von 17.15 Uhr auf 8.05 Uhr
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- LG Frankfurt/Main, 07.01.1991 - 24 S 299/90
Minderung bei Verzögerung der Rückkehr
Auszug aus AG Viersen, 14.12.2010 - 3 C 223/10
Was die Minderungshöhe wegen der Verlegung der Abflugzeit betrifft, berechtigt diese bei einer Abweichung von mehr als 4 Stunden dazu, für jede weitere Stunde 5 % des anteiligen Reisepreises zurückzuverlangen (vgl. LG Frankfurt a.M., NJW-RR 1991, Seite 630). - AG Düsseldorf, 11.10.1996 - 20 C 9177/96
Auszug aus AG Viersen, 14.12.2010 - 3 C 223/10
Der dortige Zwischenaufenthalt von 2 1/2 Stunden stellt ebenfalls keinen Reisemangel dar, da es sich insoweit nicht um eine überlange vertragswidrige Zwischenlandung handelte, wie diese bei Zwischenaufenthalten von mehr als sechs Stunden in der Rechtsprechung angenommen wird (vgl. etwa AG Düsseldorf, NJW-RR 1997, Seite 1139).