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   AG Viersen, 21.08.2019 - 33 C 179/18   

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https://dejure.org/2019,30509
AG Viersen, 21.08.2019 - 33 C 179/18 (https://dejure.org/2019,30509)
AG Viersen, Entscheidung vom 21.08.2019 - 33 C 179/18 (https://dejure.org/2019,30509)
AG Viersen, Entscheidung vom 21. August 2019 - 33 C 179/18 (https://dejure.org/2019,30509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW

    §§ 249, 398 823 BGB
    Unfallregulierung, Mietwagen

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Ein deklaratorisches Anerkenntnis der Haftung dem Grunde nach schließt spätere Einwände diesebezüglich... | EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Zustellung/Abholung; ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Viersen, 21.08.2019 - 33 C 179/18
    Dabei kam es nicht darauf an, ob für die durch das Gericht vorzunehmend: Sc;hätzung nach $ 287 Abs. 1 Satz 1 ZPQ die Schwacke-Liste oder der FraunhoferMiietpreisspiegel bzw. ein Mittelwert der beiden Mietpreisspiegel (so OLG Düsseldorf, NJW-RR 2019, 731 ff.) zugrunde zu legr3p war, da die Klägerin aus abgetretenern Recht.

    Dijsseldorf, Urteil vom 21 .04.2015 - l-1 U 114114) zl Sofern die Klägerin darüber hinaus einen Abschlag von 5 % für ersparte Aufwendungen - und damit weniger als; 10 %, die die Beklagte als angemessen erachtet - ansetzt, begegnet dies ebenfalls keinen Bedenken, da hierdurch derr Vorteil der Geschädigten angemessen berücksichtigt wird (vgl. so ebenfalls OL(3 Dijsseldorf, NJW-RR 2019, 731 ff.) J) Auch ein Zuschlag für eine Haftungsbegrenzung ist erstattungsfähig.

    4) e Kosten für die Zustellung und Abrholung des Mietfahrzeugs sind ebenfalis erstattungsfähig, da sie eine adäquate Schadensfolge darstellen, weil die D Mietwagenunternehmen gehalten sind, Mietwagen bei verschiedenen Abhol- und Rückgabeorten der Kunden zu unterschiedlichen Standorten zu verbringen, um in jedem Standod genügend Fahrzeuge eruch bei unfallbedingten Anmietungen zur Verfügung zu haben (vgl. so ebenfalls OLG Düsseldorf, NJW-RR 2019, 731 ff.), Der von der Klägerin angesetzte Betrag ist hier angemessen und begegnet keinen Br:denken.

  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus AG Viersen, 21.08.2019 - 33 C 179/18
    Darüber hinausgehende bei gebotenerr wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht erforderliche Mietwagenkosten kann derr Geschädigte aus dem Blickwinkel der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nur detnn ersetzt verlangen, wenn er darleglt und erforderlichenfalls beweist, dass ihrn unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wr=sentlich günstigerer (Normal-)Tarif zugänglich war (BGH, NJW 2013, 1539).

    Er kann im Rahmen seines Ermessens unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls von diesen - etwa durch Abschläge oder Zuschläge auf den sich aus ihnen ergebenden ,,Normaltarif" atrweichen (BGH, NJW 2013, 1539; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2A19,731 fl.).

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2019 - 24 U 15/18

    Erklärungen des Versicherers sind kein Schuldanerkenntnis!

    Auszug aus AG Viersen, 21.08.2019 - 33 C 179/18
    1 Der Beklagten war es zunächst verwehfi, sich im laufenden Prozess erstmals auf den fehlenden Nutzungswiilen und die fehlende Nutzungsmöglichkeit derr Gaschädigten zu berufen, da sie ihre Haftung dem Grunde nach - auch was die Efforderlichkeit und die Dauer der Inanspruchnahme beider Mietwagen angeht jeCenfalls durch ihre Schreiben vom 13.1'1r.2015 und vom 21.09.2017 (deklaratoriscir) anerkannt hat (vgl. zu den Wirkungen eines deklaratorischen Anerkenntnisses grdl;. OLG Düsseldorf, r+s 2019, 163 f.).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

    Auszug aus AG Viersen, 21.08.2019 - 33 C 179/18
    mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur flrr Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verrlangen (BGH, NJW 2006, 1506).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Viersen, 21.08.2019 - 33 C 179/18
    Unterlässt derr Geschädigte die Nachfrage nach günstigeren Tarifen, geht es nicht um die Verletzung der Schadensminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hert (BGH, NJW 2009, 58).
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

    Auszug aus AG Viersen, 21.08.2019 - 33 C 179/18
    20 o/o als angemessen ansehend auch BGH, NJW 2010, 2569 f.; OLG.
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