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AG Viersen, 30.06.2009 - 32 C 290/08 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnungsfähigkeit von Leistungen und Gebühren eines Arztes i.R.e. Zahlungsanspruchs aufgrund Krankenversicherungsvertrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Hagen, 14.06.2021 - 19 C 60/20 Auch insoweit ist der Wortlaut der GOÄ und damit der Wille des Verordnungsgebers eindeutig, indem in der GOÄ eine ausdrückliche Berechnungsbestimmung dahingehend getroffen wurde, dass eine Abrechnung der Gebührenziffern GOÄ 350 - 361 neben der Gebührenziffer GOÄ 5348 ausgeschlossen ist (vgl. ebenso AG Viersen, Urteil vom 30.06.2009, Aktenzeichen: 32 C 290/08, zitiert nach juris-Rz. 5).