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AG Villingen-Schwenningen, 10.02.2016 - 11 C 429/15 |
Zitiervorschläge
AG Villingen-Schwenningen, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 11 C 429/15 (https://dejure.org/2016,7303)
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 243/12
Energieversorgungsvertrag: Rechtsfolgen einer unzulässigen Verbrauchsschätzung
Auszug aus AG Villingen-Schwenningen, 10.02.2016 - 11 C 429/15
Eine unzulässige Verbrauchsschätzung hat nicht zur Folge, dass ein Zahlungsverweigerungsrecht besteht (BGH, Urteil vom 16.10.2013, VIII ZR 243/12 Rn. 26).Die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht nicht bereits durch die unzulässige Abrechnung nach dem geschätzten Verbrauch (BGH, Urteil vom 16.10.2013 a. a. O. Rn. 27).
- BGH, 21.11.2012 - VIII ZR 17/12
Zahlungsklage eine Energie- und Wasserversorgungsunternehmens: Vorläufig bindende …
Auszug aus AG Villingen-Schwenningen, 10.02.2016 - 11 C 429/15
Gelingt einem Kunden nicht der Nachweis einer offensichtlichen Unrichtigkeit der geltend gemachten Forderung, ist er im Zahlungsprozess des Versorgungsunternehmens mit dem Einwand eines fehlerhaft abgerechneten Verbrauchs ausgeschlossen und darauf verwiesen, die von ihm vorläufig zu erbringenden Zahlungen in einem anschließend zu führenden Rückforderungsprozess in Höhe des nicht geschuldeten Betrages erstattet zu verlangen (BGH, Urteil vom 21.11.2012, VIII ZR 17/12 (amtlicher Leitsatz)).