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   AG Villingen-Schwenningen, 15.01.2015 - 11 C 507/14   

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https://dejure.org/2015,16382
AG Villingen-Schwenningen, 15.01.2015 - 11 C 507/14 (https://dejure.org/2015,16382)
AG Villingen-Schwenningen, Entscheidung vom 15.01.2015 - 11 C 507/14 (https://dejure.org/2015,16382)
AG Villingen-Schwenningen, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 11 C 507/14 (https://dejure.org/2015,16382)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ersatzfähigkeit der Kosten der Endkontrolle und Endreinigung im Rahmen des Werkstattrisikos

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Neu-Ulm, 07.04.2017 - 4 C 265/17
    Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (OLG Hamm, BeckRS 1995, 01930; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 248, 249, AG Villingen-Schwenningen, Urteil vom 15.01.2015 11 C 507/14).
  • AG Neu-Ulm, 08.07.2016 - 4 C 507/16

    Verkehrsunfall: Höhe ersatzfähiger Reparaturkosten und Werkstattrisiko

    Das Werkstattrisiko geht insofern zu Lasten des Schädigers (BGHZ 63, 182, 185; BGH NJW 1992, 302, 303; LG Köln, Urt. v. 07.05.2014 - 9 S 314/13, juris; AG Villingen-Schwenningen, Urt. v. 15.01.2015 - 11 C 507/14, juris).

    Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995, BeckRS 1995, 01930; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2004, NJW-RR 2005, 248, 249, AG Villingen-Schwenningen, Urt. v. 15.01.2015 - 11 C 507/14, juris).

  • AG Köln, 30.12.2020 - 276 C 133/20

    Verkehrsunfall: Werkstattrisiko und Haftung

    Es besteht kein Grund, dem Schädiger das Risiko für ein solches Verhalten abzunehmen (AG Villingen-Schwenningen, Urteil vom 15.01.2015, Az.: 11 C 507/14).
  • AG Köln, 28.09.2022 - 261 C 141/22
    Es besteht kein Grund, dem Schädiger das Risiko für ein solches Verhalten abzunehmen (AG Villingen-Schwenningen, Urteil vom 15.1.2015, Az: 11 C 507/14).
  • AG Köln, 08.03.2021 - 270 C 313/20
    Dies giit sowohl dann, wenn "die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, als auch, wenn überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz gebracht oder Arbeiten berechnet werden, die in dieser Weise nicht ausgeführt wurden, Es besteht kein Grund, dem Schädiger das Risiko für ein solches Verhalten " abzunehmen (AG Villingen-Schwenningen, Urteil vom 15.1.2015, Az: 11 C 507/14).
  • AG Köln, 24.11.2021 - 261 C 175/21

    Verkehrsunfall - Beauftragung eines Sachverständigengutachtens

    Es besteht kein Grund, dem Schädiger das Risiko für ein solches Verhalten abzunehmen (AG Villingen-Schwenningen, Urteil vom 15.1.2015, Az: 11 C 507/14).
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