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   AG Villingen-Schwenningen, 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19   

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https://dejure.org/2020,375
AG Villingen-Schwenningen, 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19 (https://dejure.org/2020,375)
AG Villingen-Schwenningen, Entscheidung vom 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19 (https://dejure.org/2020,375)
AG Villingen-Schwenningen, Entscheidung vom 16. Januar 2020 - 6 Ds 66 Js 980/19 (https://dejure.org/2020,375)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 315d Abs 1 Nr 3 StGB, Art 100 Abs 1 GG, Art 103 Abs 2 GG
    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Strafnorm über verbotene Kraftfahrzeugrennen: Verletzung des Normenklarheitsgebots und des Grundsatzes der Gewaltenteilung; Bestimmbarkeit des Tatbestandsmerkmals "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit ...

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Vorlage an das BVerfG: Verbot des "Alleinrennens" in § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB zu unbestimmt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht: Alleinrennen, - Ist die Regelung wegen Unbestimmtheit verfassungswidrig?

  • beck-blog (Leitsatz)

    BVerfG-Vorlage: Alleinrennen = Verfassungsgemäß?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist der Straftatbestand zu illegalen Autorennen (§ 315d StGB) verfassungswidrig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Allein-Raser und das Rennen gegen sich selbst - ist § 315d I Nr.3 StGB verfassungswidrig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Raserparagraf § 315d StGB verfassungswidrig?

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    BVerfG-Vorlage zu § 315d StGB vor: Ist der "Raserparagraf" verfassungswidrig?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 17.02.2021 - 4 StR 225/20

    Stuttgarter "Raser-Fall" rechtskräftig abgeschlossen: Erste Entscheidung des

    b) Die Bedenken, die in der Rechtsprechung vereinzelt unter Hinweis auf das Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 Abs. 2 GG gegen die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB erhoben worden sind (vgl. AG Villingen-Schwenningen, DAR 2020, 218), teilt der Senat nicht.
  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20

    Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem

    bb) Im Schrifttum werden hingegen teilweise Bedenken geäußert, ob § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals der Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, dem Bestimmtheitsgebot genüge (vgl. Krenberger, NZV 2018, S. 483; Ruhs, SVR 2018, S. 286 ; Pegel, in: Münchener Kommentar, StGB, 3. Aufl. 2019, § 315d Rn. 26; Fischer, StGB, 67. Aufl. 2020, § 315d Rn. 16 ff. und ebenso 69. Aufl. 2022; Jahn, JuS 2020, S. 277 ; Schulz-Merkel, NZV 2020, S. 397 ; Zieschang, NZV 2020, S. 489 ; König, in: Leipziger Kommentar, StGB, 13. Aufl. 2021, § 315d Rn. 23, 30 f.; Ernemann, in: Satzger/ Schluckebier/Widmaier, StGB, 5. Aufl. 2021, § 315d Rn. 15).
  • LG Aachen, 11.02.2021 - 60 Qs 1/21

    Kraftfahrzeugrennen, Begriff des Rennens

    Gegen die Strafnorm des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (Anschluss an KG, Beschl. v. 20.12.2019 - 3) 161 Ss 134/19 (75/19); OLG Köln, Beschl. v. 05.05.2020 - 1 RVs 45/20; entgegen AG Villingen-Schwenningen, Beschl. v. 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19).

    aa) Die gegen die Strafnorm des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu AG Villingen-Schwenningen, Beschl. v. 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19, DAR 2020, 218; kritisch auch Fischer , StGB, 68. Aufl. 2021, § 315d Rn. 12, 14, 18; Schulz-Merkel , NZV 2020, 397, 399; SSW/ Ernemann , StGB, 5. Aufl. 2020, § 315d Rn. 15; Stam , StV 2018, 464, 467 f.; offenlassend OLG Zweibrücken, Beschl. v. 19.05.2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20, juris Rn. 19) teilt die Kammer nicht (s. hierzu KG, Beschl. v. 20.12.2019 - (3) 161 Ss 134/19 (75/19), DAR 2020, 149 = BeckRS 2020, 2019, 35362 Rn. 10; OLG Köln, Beschl. v. 05.05.2020 - 1 RVs 45/20, NStZ-RR 2020, 224, juris Rn. 13).

  • OLG Köln, 05.05.2020 - 1 RVs 45/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen - Flucht vor einer Zivilstreife kann unter

    Der Senat teilt zunächst nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken, die in der Rechtsprechung gegen die Bestimmtheit der Regelung des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB geäußert werden (vgl. so im Vorlagebeschluss des AG Villingen-Schwenningen, Beschluss v. 16.01.2020 - Az. 6 Ds 66 Js 980/19, zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 19.05.2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20

    Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen: Annahme einer Fahrweise zur

    Auf die Frage, ob § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB zu unbestimmt und daher verfassungswidrig ist (so AG Villingen-Schwenningen, Vorlagebeschluss vom 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19; a.A.: KG (3. Strafsenat), Beschluss vom 20.12.2019 - (3) 161 Ss 134/19 (75/19), BeckRs 2019, 35362 Rn. 5) kommt es deshalb nicht an.
  • AG Frankfurt/Oder, 23.09.2020 - 412 Cs 6/20

    Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der

    Dies ist nur dann der Fall, wenn bei Ungültigkeit der Norm anders entschieden werden müsste als bei deren Gültigkeit (vergleiche zuletzt etwa Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Vorlagebeschluss vom 16.01.2020, 6 Ds 66 Js 980/19, Rn. 53, juris).
  • LG Aachen, 11.01.2021 - 61 Qs 83/20

    Pflichtverteidiger, schwierige Rechtslage, Polizeiflucht, verbotenes Rennen

    Abgesehen von der grundsätzlichen Frage der möglichen Verfassungswidrigkeit (vgl. Vorlagebeschluss des AG Villingen-Schwenningen v. 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19), werden bei Anwendung der Norm im konkreten Fall des Alleinrennens verschiedene Tatbestandsmerkmale kontrovers diskutiert und in der Rechtsprechung bislang uneinheitlich bewertet bzw. angewandt, wobei auch auf obergerichtlicher Ebene eine unterschiedliche Anwendung vorliegt, die bislang nicht durch den Bundesgerichtshof entschieden wurde.
  • LG Aachen, 11.01.2021 - 62 Qs 83/20

    Pflichtverteidigung: Verbotenes Rennen/Polizeiflucht

    Abgesehen von der grundsätzlichen Frage der möglichen Verfassungswidrigkeit (vgl. Vorlagebeschluss des AG Villingen-Schwenningen v. 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19), werden bei Anwendung der Norm im konkreten Fall des Alleinrennens verschiedene Tatbestandsmerkmale kontrovers diskutiert und in der Rechtsprechung bislang uneinheitlich bewertet bzw. angewandt, wobei auch auf obergerichtlicher Ebene eine unterschiedliche Anwendung vorliegt, die bislang nicht durch den Bundesgerichtshof entschieden wurde.
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