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   AG Villingen-Schwenningen, 21.02.2020 - 7 C 387/18   

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https://dejure.org/2020,17576
AG Villingen-Schwenningen, 21.02.2020 - 7 C 387/18 (https://dejure.org/2020,17576)
AG Villingen-Schwenningen, Entscheidung vom 21.02.2020 - 7 C 387/18 (https://dejure.org/2020,17576)
AG Villingen-Schwenningen, Entscheidung vom 21. Februar 2020 - 7 C 387/18 (https://dejure.org/2020,17576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Anscheinsbeweis und Haftungsverteilung bei Kettenauffahrunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anscheinsbeweis bei einem Kettenauffahrunfall

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 06.02.2014 - 6 U 101/13

    Ungeklärter Ablauf eines Kettenauffahrunfalls - Oberlandesgericht Hamm klärt, wer

    Auszug aus AG Villingen-Schwenningen, 21.02.2020 - 7 C 387/18
    Dies wird damit begründet, dass bei Kettenauffahrunfällen jedenfalls hinsichtlich der Verursachung des Frontschadens des "Vordermannes" kein ausreichend typischer Geschehensablauf feststellbar ist; denn es ist ebenso möglich, dass das mittlere Fahrzeug bereits vor dem Auffahren durch das Fahrzeug des "Hintermannes" seinerseits bereits auf das Fahrzeug des "Vordermannes" aufgefahren war (vgl. hierzu OLG Hamm NJW 2014, 3790; OLG München, Urt. v. 12.05.2017 - 10 U 748/16; OLG Düsseldorf NZV 1995, 486; Geigel/Freymann, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 27 Rn. 148; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl., § 4 Rn. 24; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 4 StVO Rn. 36).

    bb) Ist die Verursachung des Frontschadens durch den Auffahrenden nicht weniger wahrscheinlich als die Entstehung des Frontschadens unabhängig vom Heckanstoß, kann der gegen den Auffahrenden begründete Schadensersatzanspruch betreffend den Heckanstoß im Totalschadensfall nach § 287 ZPO durch die quotenmäßige Aufteilung des Gesamtschadens, gemessen am Verhältnis der jeweiligen Reparaturkosten, ermittelt werden (vgl. BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Hamm, NJW 2014, 3790).

    Die Klägerin hat sich demgegenüber die so genannte Bremswegverkürzung für das hinter ihr fahrende Fahrzeug anrechnen zu lassen, die dadurch entsteht, wenn ein Fahrzeugführer infolge eines Auffahrens auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug den Bremsweg des hinter ihm fahrenden Fahrzeugs nicht unerheblich verkürzt (vgl. dazu OLG Hamm NZV 2016, 35 m.w.N.).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus AG Villingen-Schwenningen, 21.02.2020 - 7 C 387/18
    Vielmehr genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad einer Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (st.Rspr. des BGH, vgl. etwa BGHZ 53, 245, 256 = NJW 1970, 946; BGHZ 61, 169 = NJW 1973, 1925; NJW 1993, 935 u. 2012, 392; NJW 2014, 71; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 286 Rn. 19 m.w.N.).

    Entscheidend ist, ob der Richter die an sich möglichen Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt als wahr überzeugen kann (vgl. zu alledem BGH NJW 1970, 946 u. 1993, 935 sowie 2000, 953, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 16.04.2013 - VI ZR 44/12

    Arzthaftungsprozess wegen Querschnittlähmung nach Bandscheibenoperation: Grenzen

    Auszug aus AG Villingen-Schwenningen, 21.02.2020 - 7 C 387/18
    Vielmehr genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad einer Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (st.Rspr. des BGH, vgl. etwa BGHZ 53, 245, 256 = NJW 1970, 946; BGHZ 61, 169 = NJW 1973, 1925; NJW 1993, 935 u. 2012, 392; NJW 2014, 71; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 286 Rn. 19 m.w.N.).
  • OLG München, 28.02.2014 - 10 U 3878/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus AG Villingen-Schwenningen, 21.02.2020 - 7 C 387/18
    Jede der unfallbeteiligten Parteien hat dabei die Umstände zu beweisen, die der Gegenseite zum Verschulden gereichen und aus denen sie für die nach § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (vgl. etwa OLG München RuS 2014, 471 m.w.N.).
  • OLG München, 12.05.2017 - 10 U 748/16

    Anscheinsbeweis bei Kettenauffahrunfall

    Auszug aus AG Villingen-Schwenningen, 21.02.2020 - 7 C 387/18
    Dies wird damit begründet, dass bei Kettenauffahrunfällen jedenfalls hinsichtlich der Verursachung des Frontschadens des "Vordermannes" kein ausreichend typischer Geschehensablauf feststellbar ist; denn es ist ebenso möglich, dass das mittlere Fahrzeug bereits vor dem Auffahren durch das Fahrzeug des "Hintermannes" seinerseits bereits auf das Fahrzeug des "Vordermannes" aufgefahren war (vgl. hierzu OLG Hamm NJW 2014, 3790; OLG München, Urt. v. 12.05.2017 - 10 U 748/16; OLG Düsseldorf NZV 1995, 486; Geigel/Freymann, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 27 Rn. 148; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl., § 4 Rn. 24; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 4 StVO Rn. 36).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus AG Villingen-Schwenningen, 21.02.2020 - 7 C 387/18
    Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, also unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 Abs. 1 ZPO erwiesenen Umständen des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist lediglich ein Faktor der Abwägung (vgl. dazu BGH NJW 2012, 1953).
  • BGH, 08.05.1973 - VI ZR 101/71

    Schadensabgrenzung bei doppeltem Auffahrunfall

    Auszug aus AG Villingen-Schwenningen, 21.02.2020 - 7 C 387/18
    Allerdings gewährt die Rechtsprechung dem Geschädigten in diesen Fällen eine Beweiserleichterung nach § 287 ZPO (vgl. dazu BGH NJW 1973, 1283).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus AG Villingen-Schwenningen, 21.02.2020 - 7 C 387/18
    Vielmehr genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad einer Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (st.Rspr. des BGH, vgl. etwa BGHZ 53, 245, 256 = NJW 1970, 946; BGHZ 61, 169 = NJW 1973, 1925; NJW 1993, 935 u. 2012, 392; NJW 2014, 71; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 286 Rn. 19 m.w.N.).
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