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   AG Villingen-Schwenningen, 30.01.2018 - 7 C 262/17   

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https://dejure.org/2018,12092
AG Villingen-Schwenningen, 30.01.2018 - 7 C 262/17 (https://dejure.org/2018,12092)
AG Villingen-Schwenningen, Entscheidung vom 30.01.2018 - 7 C 262/17 (https://dejure.org/2018,12092)
AG Villingen-Schwenningen, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - 7 C 262/17 (https://dejure.org/2018,12092)
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  • LG Bremen, 11.11.2004 - 7 O 564/02

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Verhältnis der Schuld des

    Auszug aus AG Villingen-Schwenningen, 30.01.2018 - 7 C 262/17
    Damit kann der Kläger auch nicht Ersatz eines Teils des jetzt bestehenden Schadens verlangen, weil nicht festgestellt werden kann, in welcher Höhe überhaupt Ersatz geschuldet wird (vgl. auch LG Bremen, Urteil vom v. 11.11.2004 - 7 O 564/02).
  • OLG Hamburg, 28.03.2001 - 14 U 87/00

    Zum Ersatz des unfallbedingten Teilschadens bei technischer und rechnerischer

    Auszug aus AG Villingen-Schwenningen, 30.01.2018 - 7 C 262/17
    Selbst kompatible Schäden, d. h. diejenigen, die an sich durch die letzte Kollision entstanden sein können, sind nicht ersatzfähig, solange es möglich ist, dass sie auch bereits durch einen Vorschaden verursacht worden sind (OLG Hamburg, Urteil vom 28.03.2001 - 14 U 87/00).
  • OLG Hamburg, 29.08.2013 - 14 U 57/13

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für ordnungsgemäße

    Auszug aus AG Villingen-Schwenningen, 30.01.2018 - 7 C 262/17
    Liegt ein Vorschaden in dem Bereich vor, in dem das Fahrzeug erneut durch einen Verkehrsunfall beschädigt worden ist, liegt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Vorschaden im Unfallzeitpunkt ordnungsgemäß beseitigt war, bei dem geschädigten Anspruchsteller (OLG Hamburg, Urteil vom 29.08.2013 - 14 U 57/13).
  • LG Essen, 04.03.2015 - 5 O 107/14

    Erforderlichkeit eines substantiierten Vortrags hinsichtlich der Beseitigung von

    Auszug aus AG Villingen-Schwenningen, 30.01.2018 - 7 C 262/17
    Ein substantiierter Vortrag zu den Vorschäden setzt eine Schilderung der einzelnen Reparaturmaßnahmen, eine konkrete Benennung der verwendeten Ersatzteile und die Darlegung von Umständen voraus, aus denen sich ergibt, dass eine fachgerechte Reparatur erfolgte (LG Essen, Urteil vom 04.03.2015 - 5 O 107/14).
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