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   AG Waiblingen, 25.03.2014 - 9 C 248/14   

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https://dejure.org/2014,9764
AG Waiblingen, 25.03.2014 - 9 C 248/14 (https://dejure.org/2014,9764)
AG Waiblingen, Entscheidung vom 25.03.2014 - 9 C 248/14 (https://dejure.org/2014,9764)
AG Waiblingen, Entscheidung vom 25. März 2014 - 9 C 248/14 (https://dejure.org/2014,9764)
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  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Waiblingen, 25.03.2014 - 9 C 248/14
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist bei der Prüfung, ob Kosten als erforderlich "Im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB erachtet werden können, auf eine subjektbezogene Schadensbetrachtung abzustellen und auf die individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten Rücksicht zu nehmen (BGH, Urteil vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13).

    Der BGH hat in seiner zitierten Entscheidung selbst für den Fall, dass die abgerechneten Nebenkosten die aus der BVSK - Honorarbefragung ersichtlichen Höchstsätze überschreiten, keinen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht gemäߧ 254 Abs. 2 BGB hergeleitet (BGH Urteil vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13).

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