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AG Waiblingen, 27.11.2015 - 3 M 1948/15 |
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Verfahrensgang
- AG Waiblingen, 27.11.2015 - 3 M 1948/15
- LG Stuttgart, 21.04.2016 - 10 T 612/15
- OLG Stuttgart, 16.06.2016 - 8 W 189/16
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 16.06.2016 - 8 W 189/16
Gerichtsvollzieherkosten: Kostenlast für die Zustellung der Eintragungsanordnung …
Zur Sachverhaltsdarstellung wird im Einzelnen Bezug genommen auf den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 21. April 2016, Az. 10 T 612/15, mit dem dieses auf die Beschwerde des Gläubigers die Erinnerungsentscheidung des Amtsgerichts Waiblingen vom 27. November 2015, Az. 3 M 1948/15, dahingehend abgeändert hat, dass nicht nur der Ansatz der Gebühr für die Zustellung nach Nr. 101 GVKostG-KV von 3 EUR entfällt, sondern auch die Umlegung der Auslagen des Gerichtsvollziehers für die Postzustellung gemäß Nr. 701 GVKostG-KV auf den Gläubiger i.H.v. 3,45 EUR.