Rechtsprechung
AG Waldbröl, 11.06.2014 - 3 C 264/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Sachverständigenkosten, Abtretung,Inkassozession
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sachverständigenkosten, Abtretung,Inkassozession
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Wirksamekeit der Abtretung der Forderung eines Sachverständigen auf Zahlung restlicher Sachverständigengebühren an ein Inkassounternehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.12.2013 - IV ZR 46/13
Verkauf einer Lebensversicherung: Abgrenzung zwischen einer erlaubnisbedürftigen …
Auszug aus AG Waldbröl, 11.06.2014 - 3 C 264/13
Da schon die Forderungsabtretung auf die Einziehung durch die Klägerin und damit auf eine nicht erlaubte Rechtsdienstleistung zielt, ist die Abtretung nichtig (vgl. BGH, NJW 2014, 847).Entscheidend ist insoweit, ob die Forderung einerseits endgültig auf den Erwerber übertragen wird und dieser andererseits insbesondere das Bonitätsrisiko, das heißt das volle wirtschaftliche Risiko der Beitreibung der Forderung, übernimmt (BGH NJW 2014, 847).
Ein solches liegt vor, wenn die Forderungseinziehung innerhalb einer ständigen haupt- oder nebenberuflichen Inkassotätigkeit oder außerhalb einer solchen nicht lediglich als Nebenleistung im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit erfolgt (BGH NJW 2014, 847).
Wird die Inkassodienstleistung als eigenständiges Geschäft betrieben, erübrigt sich aber die Prüfung, ob die Einziehung als Nebenleistung nach § 5 RDG zulässig ist (BGH NJW 2014, 847).