Rechtsprechung
AG Waldshut-Tiengen, 06.07.2009 - 7 C 131/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unterbrechung der Warmwasserzufuhr durch Vermieter = verhältnismäßig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Kalte Dusche bei Zahlungsverzug des Mieters?
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Mit der Miete im Verzug: Kein warmes Wasser
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Warmwasserstop bei Mietverzug?
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Zahlt ein Mieter keine Miete, kann der Vermieter die Warmwasserversorgung einstellen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mit der Miete im Verzug: Kein warmes Wasser - Vermieter hat Zurückbehaltungsrecht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.05.2009 - XII ZR 137/07
Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis
Auszug aus AG Waldshut-Tiengen, 06.07.2009 - 7 C 131/09
Er ist der Ansicht, dass er nicht verpflichtet ist, die Warmwasserversorgung wieder herzustellen und verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 06.05.2009 in dem der Bundesgerichtshof entschieden hatte, dass dem Vermieter gestattet ist, die Versorgung mit Heizwärme zu unterbrechen ( BGH XII ZR 137/07 ).