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   AG Waldshut-Tiengen, 13.07.2018 - 6 F 74/18   

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AG Waldshut-Tiengen, 13.07.2018 - 6 F 74/18 (https://dejure.org/2018,20904)
AG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 13.07.2018 - 6 F 74/18 (https://dejure.org/2018,20904)
AG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 13. Juli 2018 - 6 F 74/18 (https://dejure.org/2018,20904)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindesunterhalt gegenüber einem volljährigen Kind während einer gewissen Orientierungsphase mit Blick auf die Verkürzung der Schuldurchlaufzeit

  • familienrechtsiegen.de

    Kindesunterhalt gegenüber einem volljährigen Kind während Orientierungsphase

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1605 BGB, § 1610 Abs 2 BGB
    Ausbildungsunterhalt für das volljährige Kind im Freiwilligen Soziales Jahr nach Durchlaufen eines achtjährigen Gymnasiums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhalt für das volljährige Kind im Freiwilligen Soziales Jahr nach ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausbildungsunterhalt in der "Orientierungsphase"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhalt während eines freiwilligen sozialen Jahres

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Ausbildungsunterhalt im Freiwilligen Sozialen Jahr nach Abschluss des achtjährigen Gymnasiums - Ausbildungsunterhalt auch während Orientierungsphase

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 201/13

    Unterhaltsregressanspruch des Scheinvaters: Auskunftsanspruch gegen die Mutter

    Auszug aus AG Waldshut-Tiengen, 13.07.2018 - 6 F 74/18
    Der Anspruch auf Belegvorlage kann jedoch nur dahin gehen, dass der Auskunftsverpflichtete die Belege vorlegt, die er zum Zeitpunkt der Auskunfterteilung selbst vorliegen hat, wobei er alle ihm zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um sich diese Belege zu verschaffen (vgl. Palandt/Grüneberg § 259 Rn. 9, BGH NJW 2014, 2571).
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 355/81

    Geltendmachung des Anspruchs auf Vorlage von Belegen

    Auszug aus AG Waldshut-Tiengen, 13.07.2018 - 6 F 74/18
    Dieser wäre so nicht vollstreckungsfähig, da die angeforderten Belege nicht bereits im Antrag bezeichnet werden (vgl. Palandt/Brudermüller § 1605 Rn. 12; BGH FamRZ 1983, 454).
  • OLG Stuttgart, 06.07.1995 - 16 UF 94/95

    Ausbildungsunterhalt des volljährigen Kindes

    Auszug aus AG Waldshut-Tiengen, 13.07.2018 - 6 F 74/18
    Allerdings gibt es keine feste Altersgrenze für die Aufnahme einer Ausbildung, ab deren Erreichen der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt entfällt (OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 2).
  • BGH, 29.06.2011 - XII ZR 127/09

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen

    Auszug aus AG Waldshut-Tiengen, 13.07.2018 - 6 F 74/18
    Eine solche Orientierungsphase hat der BGH implizit auch im Hinblick auf ein freiwilliges soziales Jahr angenommen (BGH NJW 2011, 2884).
  • BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96

    Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten

    Auszug aus AG Waldshut-Tiengen, 13.07.2018 - 6 F 74/18
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist der aus 1610 Abs. 2 BGB folgende Anspruch eines Kindes auf Finanzierung einer angemessenen, seiner Begabung, Neigung und seinem Leistungswillen entsprechenden Berufsausbildung vom Gegenseitigkeitsprinzip geprägt (BGH FamRZ 1998, 671).
  • BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 29/87

    Verpflichtung eines Elternteils zur Zustimmung einer anderweitigen Aufteilung des

    Auszug aus AG Waldshut-Tiengen, 13.07.2018 - 6 F 74/18
    Allgemein muss der Schuldner, sofern es nicht um Unterhalt gegenüber Minderjährigen oder privilegierten Volljährigen im Sinne des § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB geht, im Rahmen des Verwandtenunterhalts den Stamm seines Vermögens nicht verwerten, wenn dies für ihn mit einem wirtschaftlich nicht mehr vertretbaren Nachteil verbunden wäre (BGH FamRZ 1988, 607).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2019 - 3 WF 140/18

    Anspruch eines Kindes auf Ausbildungsunterhalt während der Ableistung eines

    Der Senat schließt sich damit der aktuell vorherrschenden neueren obergerichtlichen Rechtsprechung an, die - wenngleich teilweise mit gewissen Einschränkungen - den Anspruch von Ausbildungsunterhalt des Kindes in Anschluss an die Beendigung der Schulausbildung für die Zeit der Ableistung eines freiwilligen sozialen (oder ökologischen) Jahres nicht mehr davon abhängig macht, dass dieses zwingende Voraussetzung für die geplante Ausbildung oder das angestrebte Studium ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 06.10.2011, 10 WF 300/11 - zitiert nach juris, FamRZ 2012, 995 = NJW 2012, 82f = MDR 2012, 33f TZ 6f; OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2015, 1 WF 296/14, zitiert nach juris Rz. 15ff m. Anm. Viefhues juris PR-FamR 22/2015 Anm. 5; wohl auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.04.2018, 2 UF 135/17, JAmt 2018, 521, 523; ebenso noch weitergehend AG Waldshut-Tiengen, Beschluss vom 12.07.2018, 6 F 74/18 BeckRS 2018, 15217 mit Anm. Schuldei NZFam 2018, 755; Ehinger in Ehinger/Rasch/Schwongerg/Siede, Handbuch Unterhaltsrecht, 8. Aufl. 2018, 2.82).
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