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   AG Wangen, 20.08.2002 - 2 F 117/02   

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https://dejure.org/2002,35398
AG Wangen, 20.08.2002 - 2 F 117/02 (https://dejure.org/2002,35398)
AG Wangen, Entscheidung vom 20.08.2002 - 2 F 117/02 (https://dejure.org/2002,35398)
AG Wangen, Entscheidung vom 20. August 2002 - 2 F 117/02 (https://dejure.org/2002,35398)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herleitung des Mindestbedarfs an Unterhalt für ein minderjähriges Kind aus verfassungsrechtlichen Vorschriften; Begrenzung des Anspruchs auf das Existenz-Minimum gegen den Staat durch das sog. Subsidiaritäts-Prinzip

  • Wolters Kluwer

    Herleitung des Mindestbedarfs an Unterhalt für ein minderjhriges Kind aus verfassungsrechtlichen Vorschriften; Begrenzung des Anspruchs auf das Existenz-Minimum gegen den Staat durch das sog. Subsidiaritäts-Prinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus AG Wangen, 20.08.2002 - 2 F 117/02
    Bereits vor der Entscheidung des BGH in FamRZ 2002, 536 hat das Amts-Gericht Wangen die Ansicht vertreten, dass im Unterhalts-Recht des BGB sich nach der Aufhebung des § 1610 III BGB keine Rechts-Grundlage für einen sog. Mindest-Bedarf eines minderjährigen Kindes mehr findet, (im Ergebnis ebenso jetzt: BGH FamRZ 2002, 536) sich aber aus dem Verfassungs-Recht ein Mindest-Bedarf eines minderjährigen Kindes herleitet.

    Aus dem Unterhalts-Recht selber ergibt sich keine Festlegung eines Mindest-Bedarfs für ein minderjähriges Kind, ebenso zumindest im Ergebnis: BGH FamRZ 2002, 536.

    (Pflicht der Eltern aus Art. 6 II GG, vom BGH in FamRZ 2002, 536. nicht abgehandelt).

    Erhalten die Eltern oder erhält ein Elternteil für das Kind die staatliche Leistung Kinder-Geld nicht , so bleibt es dabei.(gegen BGH FamRZ 2002, 536).

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