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AG Wangen, 23.05.2020 - 4 C 131/20 |
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Volltextveröffentlichung
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- OLG Schleswig, 17.11.2016 - 7 U 20/16
Unfallschadenregulierung, Eigenrepartur
Auszug aus AG Wangen, 23.05.2020 - 4 C 131/20
Richtig ist aber auch, dass das Gutachten nur eine - wenn auch fundierte - Schadensschätzung ist (BGH DAR 2017, 145).Die vom Sachverständigen ausgewiesenen (vorläufigen) Reparaturkosten sind nicht gleichzusetzen mit dem zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag (OLG Schleswig, Urteil vom 17.11.2016, 7 U 20/16).
Richtig ist zwar, dass der Schädiger sich grundsätzlich auf ein bloß einfaches Bestreiten beschränken kann, wenn nicht der Geschädigte die gegebenenfalls entsprechend einer Preisabsprache überhöhte Rechnung schon ausgegli- C 131/20 -4- chen hat (BGH DAR 2017, 145).
- OLG Stuttgart, 26.04.2010 - 3 W 15/10
Kfz-Haftpflichtversicherung: Veranlassung zur Erhebung einer Klage auf …
Auszug aus AG Wangen, 23.05.2020 - 4 C 131/20
Allerdings steht der Versicherung regelmäßig eine 4 bis 6-wöchige Prüfungsfrist zu (OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.4.2010, 3 W 15/10) Während der Prüfungsfrist ist das Verschulden im Sinne von § 286 Abs. 4 BGB ausgeschlossen (…Münch- C 131/20 -5- ner Kommentar, BGB, Rn. 100 ff. zu § 286).