Rechtsprechung
AG Waren (Müritz), 01.10.2004 - 5 Ds 218/00 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 22.03.2005 - I Ws 128/05
Nichtaussetzung von Strafen aus einem Urteil; Widerruf und Gegenstandslosigkeit …
Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses als unbegründet auf Kosten des Verurteilten ( § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO ) mit der Maßgabe verworfen, dass sich die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer auf die Nichtaussetzung der Strafen aus dem Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 06.05.2004 - 7 Ns 245/03 - und aus dem Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Waren (Müritz) vom 22.04.2002 - 14 Ds 218/00 - in Verbindung mit dem Widerrufsbeschluss des Amtsgerichts Waren (Müritz) vom 01.10.2004 - 5 Ds 218/00 - bezieht.