Rechtsprechung
AG Warendorf, 02.10.2014 - 9 F 399/14 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- kanzleibeier.eu
Keine elterliche Sorge für die Großmutter, wenn eine Kindeswohlgefährdung nicht vorliegt. Der Wille des Jugendlichen zur Großmutter wechseln zu wollen, ist dabei nicht entscheidend.