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   AG Warendorf, 12.02.2015 - 3 M 155/15   

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AG Warendorf, 12.02.2015 - 3 M 155/15 (https://dejure.org/2015,18251)
AG Warendorf, Entscheidung vom 12.02.2015 - 3 M 155/15 (https://dejure.org/2015,18251)
AG Warendorf, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - 3 M 155/15 (https://dejure.org/2015,18251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • www.bremer-inkasso.de

    Vermögensauskunft des Schuldners, Nachbesserung, Gerichtsvollzieherkosten, Ablehnung der Nachbesserung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Dresden, 19.05.2005 - 8 T 332/05
    Auszug aus AG Warendorf, 12.02.2015 - 3 M 155/15
    Hierfür können vom Gläubiger lediglich die weiteren Auslagen (3 EUR gem. KV 716) verlangt werden, nicht jedoch eine neue Gebühr (Musielak, ZPO , § 802 d Rn. 17; Beck"scher online Kommentar, Fleck, § 802 d ZPO Rn. 13; LG Dresden, Beschluss vom 19.5.2005 - 8 T 0332/05).
  • BGH, 03.02.2011 - I ZB 50/10

    Eidesstattliche Versicherung: Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses bei

    Auszug aus AG Warendorf, 12.02.2015 - 3 M 155/15
    Gibt der Schuldner an, kein eigenes Einkommen zu haben und von seinem Lebenspartner unterstützt zu werden, so hat der Schuldner den Umfang der Tätigkeiten im Rahmen der Haushaltsführung sowie die Höhe der Unterstützung durch den Lebenspartner mitzuteilen (vergleiche hierzu: RENO praxis 2012, 219-221, mit Nachweisen aus der Rechtsprechung; BGH , Beschluss vom 3.2.2011 - I ZB 50/10; LG Leipzig, JurBüro 2009, 665; AG Leer, JurBüro 2006, 549).
  • AG Bremen, 19.09.2008 - 244 M 441399/08
    Auszug aus AG Warendorf, 12.02.2015 - 3 M 155/15
    Eine Umdeutung in einen - gebührenpflichtigen - Antrag nach § 802 d ZPO ist nicht möglich (AG Solingen, JurBüro 2009, 215; AG Verden, JurBüro 2008, 441; AG Bremen, JurBüro 2008, 667).
  • AG Dippoldiswalde, 22.04.2009 - 1 M 378/09
    Auszug aus AG Warendorf, 12.02.2015 - 3 M 155/15
    Gibt der Schuldner an, kein eigenes Einkommen zu haben und von seinem Lebenspartner unterstützt zu werden, so hat der Schuldner den Umfang der Tätigkeiten im Rahmen der Haushaltsführung sowie die Höhe der Unterstützung durch den Lebenspartner mitzuteilen (vergleiche hierzu: RENO praxis 2012, 219-221, mit Nachweisen aus der Rechtsprechung; BGH , Beschluss vom 3.2.2011 - I ZB 50/10; LG Leipzig, JurBüro 2009, 665; AG Leer, JurBüro 2006, 549).
  • BGH, 04.10.2007 - I ZB 11/07

    Zulässigkeit der Erinnerung des Gläubigers gegen die Aufnahme eines

    Auszug aus AG Warendorf, 12.02.2015 - 3 M 155/15
    Der Gläubiger kann die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses verlangen, wenn er glaubhaft macht, dass der Schuldner ein erkennbar unvollständiges, ungenaues oder widersprüchliches Verzeichnis vorgelegt hat ( BGH , Beschluss vom 4.10.2007 - I ZB 11/07, 8).
  • AG Leer, 12.07.2006 - 13a M 803/06

    Nachbesserung einer eidesstattlichen Erklärung; Grundlage für die

    Auszug aus AG Warendorf, 12.02.2015 - 3 M 155/15
    Gibt der Schuldner an, kein eigenes Einkommen zu haben und von seinem Lebenspartner unterstützt zu werden, so hat der Schuldner den Umfang der Tätigkeiten im Rahmen der Haushaltsführung sowie die Höhe der Unterstützung durch den Lebenspartner mitzuteilen (vergleiche hierzu: RENO praxis 2012, 219-221, mit Nachweisen aus der Rechtsprechung; BGH , Beschluss vom 3.2.2011 - I ZB 50/10; LG Leipzig, JurBüro 2009, 665; AG Leer, JurBüro 2006, 549).
  • LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16

    Gerichtsvollzieherkosten: Gebühr für die Ablehnung eines unbegründeten Antrags

    Die Umdeutung eines Ergänzungsantrages für den Fall, dass dieser von dem Gerichtsvollzieher für unbegründet erachtet werden sollte, in einen neuen Antrag nach § 802c ZPO ist ebenfalls bereits im Allgemeinen nicht zulässig (so auch Hartmann, KostG, 43. Aufl., 260 KVGv, Rn 5 und LG Dresden, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 8 T 0332/05, 8 T 332/05 -, AG Warendorf, Beschluss vom 12. Februar 2015 - 3 M 155/15 -, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Bremen, 03.03.2016 - 2 T 412/15
    Die Umdeutung eines Ergänzungsantrags für den Fall, dass dieser von dem Gerichtsvollzieher für unbegründet erachtet werden sollte, in einen neuen Antrag nach § 802c ZPO ist ebenfalls bereits im Allgemeinen nicht zulässig (so auch Hartmann, KostG, 43. Aufl., § 260 KVG v Rn. 5 und LG Dresden, Beschl. v. 19.05.2005 - 8 T 0332/05, 8 T 332/05; AG Warendorf, Beschl. v. 12.02.2015 - 3 M 155/15).
  • AG Itzehoe, 02.10.2019 - 27 M 519/19
    Die Umdeutung eines Ergänzungsantrages für den Fall, dass dieser von dem Gerichtsvollzieher für unbegründet erachtet werden sollte, in einen neuen Antrag nach § 802c ZPO ist ebenfalls bereits im Allgemeinen nicht zulässig (so auch Hartmann, KostG, 43. Aufl., 260 KVG v, Rn 5 und LG Dresden, Beschl. v. 19.05.2005 - 8 T 0332/05, 8 T 332/105, AG Warendorf, Beschl. v. 12.02.2015 - 3 M 155/15, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Bremen, 03.03.2016 - T- 412/15

    Unzulässigkeit des Erhebens einer Nichterledigungsgebühr für eine Ablehnung im

    Die Umdeutung eines Ergänzungsantrages für den Fall, dass dieser von dem Gerichtsvollzieher für unbegründet erachtet werden sollte, in einen neuen Antrag nach § 802c ZPO ist ebenfalls bereits im Allgemeinen nicht zulässig (so auch Hartmann, KostG, 43. Aufl., 260 KVGv, Rn 5 und LG Dresden, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 8 T 0332/05, 8 T 332/05 -, AG Warendorf, Beschluss vom 12. Februar 2015 - 3 M 155/15 -, jeweils zitiert nach ).
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