Rechtsprechung
AG Weißenfels, 24.01.2012 - 13 II 509/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 305 Abs 1 Nr 1 InsO, § 1 Abs 1 Nr 2 BeratHiG, § 6 Abs 2 BeratHiG, § 11 Abs 2 RPflG, § 24a RPflG
Inanspruchnahme von Beratungshilfe für den außergerichtlichen Einigungsversuch im Verbraucherinsolvenzverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 04.09.2006 - 1 BvR 1911/06
Keine Grundrechtsverletzung, insbesondere auch keine Verletzung des …
Auszug aus AG Weißenfels, 24.01.2012 - 13 II 509/11
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 4. September 2006 (Az. 1 BvR 1911/06, zitiert nach juris) ausdrücklich entschieden, dass unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG die Gerichte im Rahmen der außergerichtlichen Einigung gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO das Aufsuchen einer Schuldnerberatungsstelle grundsätzlich als andere Möglichkeit für eine Hilfe im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG ansehen dürfen und dass aus der gesetzlich vorgesehenen Vergütung für die Tätigkeit eines Rechtsanwalt im Rahmen eines Schuldenbereinigungsversuchs im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO nichts anderes folge. - BGH, 22.03.2007 - IX ZB 94/06
Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Vorbereitung eines Insolvenzantrags nebst …
Auszug aus AG Weißenfels, 24.01.2012 - 13 II 509/11
Dies ergibt sich auch nicht aus den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2007 (Az. IX ZB 94/06, zitiert nach juris) und vom 17. Januar 2008 (Az. IX ZB 184/06, zitiert nach juris). - BGH, 17.01.2008 - IX ZB 184/06
Beiordnung eines Rechtsanwalts vor Stundung der Verfahrenskosten
Auszug aus AG Weißenfels, 24.01.2012 - 13 II 509/11
Dies ergibt sich auch nicht aus den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2007 (Az. IX ZB 94/06, zitiert nach juris) und vom 17. Januar 2008 (Az. IX ZB 184/06, zitiert nach juris). - BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich
Auszug aus AG Weißenfels, 24.01.2012 - 13 II 509/11
Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 2009 (Az. 1 BvR 1517/08, zitiert nach juris): Hier hat das Bundesverfassungsgericht nur darüber entschieden, ob es für einen Rechtssuchenden, der Widerspruch gegen den Bescheid eine Behörde einlegen will, zumutbar im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG ist, die Rechtsberatung eben dieser Behörde als andere Möglichkeit zur Hilfe in Anspruch zu nehmen und dies verneint.