Rechtsprechung
AG Weißenfels, 26.07.2012 - 13 II 339/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 1 Abs 1 Nr 3 BeratHiG, § 6 Abs 2 BeratHiG, § 11 Abs 2 RPflG, § 24a RPflG, Art 3 Abs 1 GG
Beratungshilfe: Beratung hinsichtlich einer Verwarngeldfestsetzung in Höhe von 20 EUR - verkehrslexikon.de
Zur Versagung der Beratungshilfe wegen Mutwilligkeit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55
Armenrecht
Auszug aus AG Weißenfels, 26.07.2012 - 13 II 339/12
Gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 3 GG darf Bedürftigen die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden [vgl. BVerfGE 9, 124, 130 f.; 10, 264, 270 f.; 22, 83, 86 f.; 51, 295, 302; 63, 380, 394 f.; 67, 245, 248; 78, 104, 117 f.]. - BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78
Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im …
Auszug aus AG Weißenfels, 26.07.2012 - 13 II 339/12
Dabei sind Unbemittelte allerdings nur solchen Bemittelten gleichzustellen, die ihre Aussichten vernünftig abwägen und bei ihrer Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigen [vgl. BVerfGE 51, 295, 302; 81, 347, 357; 122, 39, 49 f.; BVerfG, NJW 2009, S. 3417]. - BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich
Auszug aus AG Weißenfels, 26.07.2012 - 13 II 339/12
Dabei sind Unbemittelte allerdings nur solchen Bemittelten gleichzustellen, die ihre Aussichten vernünftig abwägen und bei ihrer Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigen [vgl. BVerfGE 51, 295, 302; 81, 347, 357; 122, 39, 49 f.; BVerfG, NJW 2009, S. 3417]. - BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06
Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem …
Auszug aus AG Weißenfels, 26.07.2012 - 13 II 339/12
Die im gerichtlichen Verfahren auf Rechtsschutzgleichheit zielenden Gewährleistungen des Grundgesetzes gewährleisten im außergerichtlichen Bereich Rechtswahrnehmungsgleichheit [vgl. BVerfGE 122, 39, 50].