Rechtsprechung
AG Weilburg, 14.03.2002 - 22 F 1642/01 SO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Religiöse Erziehung der gemeinsamen Kinder als Streitfrage der Eltern vor dem Familiengericht; Bestimmung des alleinigen Sorgerechts für die Mutter wegen Streitigkeiten über eine christliche oder moslimische Erziehung der gemeinsamen Kinder; Übertragung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1308
Wird zitiert von ...
- AG Bergen auf Rügen, 10.02.2014 - 4 F 2/14
Gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern: Antrag eines …
In diesem Fall wäre es höchstens denkbar, den Einzelaspekt der Religionszugehörigkeitsbestimmung von einer im Übrigen antragsgemäßen gemeinsamen Sorgerechtseinräumung auszunehmen (vgl. AG Weilburg, Beschluss vom 08.03.2002 - 22 F 1642/01 SO, FamRZ 2003, 1308, hier zitiert nach Juris, dort insbesondere Tz. 15 ff., wobei die dortigen Zuständigkeitsvorbehalte durch die jetzige Fassung des § 7 S. 1 des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung [KErzG] vom 15.07.1921, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2008 [BGBl. I, S. 2586], hinfällig sind), wofür vorliegend aber ebenfalls kein Anlass besteht, nachdem die Antragsgegnerin selbst vorträgt, sich mit dem Antragsteller darauf verständig zu haben, dass das Kind jedenfalls derzeit noch nicht moslemisch erzogen wird.