Rechtsprechung
AG Weilburg, 18.10.2012 - 24 F 536/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Die Aussteuerversicherung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 712
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 15.06.2011 - 8 UF 133/11
Auslegung eines Unterhaltsvergleichs hinsichtlich der Prämienzahlungen auf eine …
Auszug aus AG Weilburg, 18.10.2012 - 24 F 536/12
Das Gericht verkennt hierbei nicht, dass die Hinnahme einer Schmälerung eigener Unterhaltsansprüche unter Umständen eine Gegenleistung für die Akzeptanz des Abzugs der Beiträge für die sogenannte Aussteuerversicherung darstellen kann - vgl. hierzu OLG Hamm, Beschl. v. 15.06.2011, Az.: II-8 UF 133/11; BeckRS 2012, 02314 - womit eine besondere Formbedürftigkeit entfiele.Mit der Berücksichtigung der monatlichen Raten für die Aussteuerversicherung bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens des Antragsgegners im Rahmen des Verfahrens vor dem Amtsgericht - Familiengericht - Weilburg, Az.: 2a F 130/92 ging - und hierin liegt der entscheidende Unterscheid zu dem der Entscheidung des OLG Hamm, Beschl. v. 15.06.2011, Az.: II-8 UF 133/11; BeckRS 2012, 02314 zugrundeliegenden Fall weder auf Seiten der Antragstellerin noch auf seiten der Kindesmutter eine Schmälerung von Unterhaltsansprüchen einher.
Eine Schmälerung der Kindesunterhaltsansprüche ging somit - anders als bei dem der Entscheidung OLG Hamm, Beschl. v. 15.06.2011, Az.: II-8 UF 133/11; BeckRS 2012, 02314 zugrundeliegenden Sachverhalt - mit der Berücksichtigung der monatlichen Raten für die Aussteuerversicherung nicht einher.
- OLG Frankfurt, 13.03.2001 - 1 WF 285/00
Sparquote, eheprägend
Auszug aus AG Weilburg, 18.10.2012 - 24 F 536/12
Bei den vom Antragsgegner aufgebrachten monatlichen Raten handelte es sich somit um Aufwendungen, die bereits die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt haben; vgl. - auch explizit auf Raten für Aussteuerversicherungen Bezug nehmend - OLG Frankfurt; Beschl. v. 13.03.2001, Az.: 1 WF 285/00, zitiert nach juris, unter Hinweis auf BGH 1992, S. 423 ff. (424).
- LG Gießen, 30.03.2020 - 2 O 585/19 Dieses an sich formunwirksame Schenkungsversprechen ist, soweit (wie hier) eine widerrufliche Bezugsberechtigung vereinbart ist im Todesfall der Heilung nach § 518 Abs. 2 BGB zugänglich, sofern es nicht zuvor widerrufen worden ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 2277 f.; OLG Stuttgart NJW-RR 1990, 924 (925); LG Koblenz FamRZ 1997, 640 (641); AG Weilburg NJW-RR 2013, 712 f.;… Staudinger/Chiusi, 2013, § 518 BGB, Rn. 3739).