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   AG Weimar, 11.01.2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20   

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https://dejure.org/2021,277
AG Weimar, 11.01.2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20 (https://dejure.org/2021,277)
AG Weimar, Entscheidung vom 11.01.2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20 (https://dejure.org/2021,277)
AG Weimar, Entscheidung vom 11. Januar 2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20 (https://dejure.org/2021,277)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Kontakt-, Alkohol- und Ausgangsverbot, Corona-VO unwirksam?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ist das Corona-Kontaktverbot verfassungswidrig? - Corona-Virus

  • mdr.de (Pressemeldung, 20.01.2021)

    Corona-Kontaktverbot verfassungswidrig

  • Telepolis (Pressemeldung, 22.01.2021)

    Corona: Lockdown ./. Grundgesetz

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Menschenwürde und Kontaktbeschränkungen: Corona-Kontaktbeschränkungen für verfassungswidrig und nichtig erklärt

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Auszüge und Kurzinformation und -anmerkung)

    Amtsrichter erteilt Coronapolitik eine verheerende Rüge und verwirft Rechtsverordnung

Besprechungen u.ä. (3)

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung und Diskussion)

    Kontaktverbot als Maßnahme gegen die Verbreitung des COVID19-Virus ist verfassungswidrig

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Auszüge und Kurzinformation und -anmerkung)

    Amtsrichter erteilt Coronapolitik eine verheerende Rüge und verwirft Rechtsverordnung

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Fehlentscheidung" in der Tat

Sonstiges

  • focus.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 25.01.2021)

    Corona-Richter aus Weimar: Er klagte schon privat gegen Masken- und Abstandspflicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • AG Weimar, 08.04.2021 - 9 F 148/21

    Kinderschutzverfahren: Masken- und Mindestabstandspflicht für Schulkinder in

    Über deren Vereinbarkeit mit der Verfassung habe nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend BVerfGE 1, 184 ((195 ff)) jedes Gericht selbst zu entscheiden, so auch schon AG Weimar, Urteil vom 11. Januar 2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20 -, juris.

    Über deren Vereinbarkeit mit der Verfassung hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend BVerfGE 1, 184 ((195 ff)) jedes Gericht selbst zu entscheiden, so auch schon AG Weimar, Urteil vom 11. Januar 2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20 -, juris.

  • VGH Bayern, 24.01.2021 - 10 CS 21.249

    10. Senat des BayVGH erlaubt Demonstration gegen den 10. Senat des BayVGH vor dem

    Das Urteil des Amtsgerichts Weimar (U.v. 11.01.2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20), auf das sich der Antragsteller bezieht, um weiter zu begründen, dass eine "Epidemische Lage von nationaler Tragweite" nicht vorliege, ändert hieran ebenfalls nichts.
  • AG Weimar, 11.10.2021 - 6 OWi 340 Js 201252/21

    Corona-Demo - Teilnahme ohne Mund-Nasen-Bedeckung

    Dafür müssen - unter Berücksichtigung des dem Verordnungsgeber insoweit zuzubilligenden Einschätzungsspielraums - die konkreten Vorteile und Nachteile beschrieben, gewichtet und bewertet werden (vgl. AG Weimar, 11.01.2021, 523 Js 202518/20, juris Rn. 51 m. w. N.).
  • AG Wuppertal, 29.03.2021 - 82 OWi 2/21

    Corona, CoronaschutzVO NRW, Wirksamkeit, Kontaktverbot

    Im Sinne der dargestellten Argumentation sind die flächendeckenden Eingriffe in den verschiedensten Bereichen der einzelnen Bundesländer, welche allesamt auf § 28 Abs. 1 S. 1 und 2 IfSG gestützt wurden, von der Rechtsprechung auch wiederholt als von der gesetzlichen Grundlage nicht gedeckt angesehen worden (Bezüglich des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vgl.: Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 28. August 2020, Lv 15/20, Rn. 84 ff. / bezüglich Betriebsschließungen vgl.: VG Hamburg, Beschluss vom 10. November 2020, 13 E 4550/20, Rn. 13 ff. / bezüglich Kontaktbeschränkungen vgl.: AG Dortmund, Urteil vom 02. November 2020, 733 OWi - 127 Js 75/20, 64/20, Rn. 29 ff.; AG Ludwigsburg, Urteil vom 29. Januar 2021, 7 OWi 170 Js 112950/20, Rn. 23 ff.; AG Reutlingen, Beschluss vom 09. Dezember 2020, 4 OWi 23 Js 16246/20, Rn. 4 ff.; AG Weimar, Urteil vom 11. Januar 2021, 6 OWi - 523 Js 202518/20, Rn.10 ff.).
  • AG Weimar, 15.03.2021 - 6 OWi 583 Js 200030/21

    § 3 Abs. 1 ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO verfassungswidrig und nichtig

    Das Gericht hält insoweit an der im Urteil vom 11.01.2021, Az. 6 OWi - 523 Js 202518/20, dargelegten Rechtsauffassung fest.

    Auf die dortigen Ausführungen (AG Weimar, Urteil vom 11.01.2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20 - juris, Rn. 10-30) wird umfassend Bezug genommen, wobei nachfolgende Klarstellungen angezeigt erscheinen.

    Die Ausführungen des Gerichts zur Verhältnismäßigkeit im Urteil vom 11.01.2021 (aaO, Rn. 41-78), auf die, insbesondere auch hinsichtlich der Frage der Schäden und Kollateralschäden der Maßnahmen Bezug genommen wird, sind insofern nur eingeschränkt auf den hiesigen Fall übertragbar, als maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Frage der Verhältnismäßigkeit dort der 18.04.2020 (Tag des Erlasses der 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO) war, vorliegend aber der 26.03.2020 (Tag des Erlasses der ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO) ist und zu diesem Zeitpunkt bestimmte Daten des Robert Koch-Instituts noch nicht verfügbar waren.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2021 - 11 S 11.21

    Aufenthalts- und Kontaktbeschränkung; Bestimmtheit; Wesentlichkeitsgrundsatz;

    Darüber hinaus verstießen die Aufenthalts- und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum gegen die Menschenwürde, was aus den Ausführungen des Amtsgerichts Weimar (Urteil vom 11. Januar 2021 - 6 OWI-523 Js 202518/20 -, juris) folge.

    Auch aus dem Urteil des Amtsgerichts Weimar vom 11. Januar 2021 (- 6 OWI-523 Js 202518/20 -, juris) ergeben sich keine Gesichtspunkte, die den Senat zu einer anderen Bewertung zu veranlassen hätten, zumal sich die dortigen Ausführungen auf eine Verordnung vom 18. April 2020 beziehen, als § 28a IfSG noch nicht in Kraft war (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 3 EN 22/21 -, juris Rn. 60 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 31.01.2021 - 10 CS 21.323

    Demonstration am 31. Januar 2021 in München bleibt auf stationäre Versammlung mit

    Soweit der Antragsteller mit gewissen Abänderungen den Inhalt des Urteils des Amtsgerichts Weimar vom 11.1.2021 (Az. 6 OWi - 523 Js 202518/20) abschreibt (S. 33 bis S. 52, von "Der Höhepunkt der COVID-19-Neuerkrankungen" bis "Länder des Globalen Südens", im Urteil des Amtsgericht Rn. 29 bis 104, vgl. https://openjur.de/u/2316798.html), beziehen sich die tatsächlichen Behauptungen auf die Lage im Frühjahr 2020 und die rechtlichen Ausführungen weitestgehend auf Kontaktbeschränkungen.
  • OVG Thüringen, 28.01.2021 - 3 EN 22/21

    Untersagung körpernaher Dienstleistungen in Friseurstudios während der 2. Welle

    (f) Der Senat folgt in der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verordnung den vom Amtsgericht Weimar (Urteil vom 11. Januar 2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20 - juris) geäußerten grundsätzlichen erheblichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der infektionsschutzrechtlichen Verordnungen zur Bekämpfung der derzeitigen Pandemie nicht.
  • OVG Thüringen, 02.02.2021 - 3 EN 21/21

    Corona-Krise; Schließung von Fahrschulen; Thüringen; CoronaVSonderV TH 3 i.d.F.

    (f) Der Senat folgt in der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verordnung den vom Amtsgericht Weimar (Urteil vom 11. Januar 2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20 - juris) geäußerten grundsätzlichen erheblichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der infektionsschutzrechtlichen Verordnungen zur Bekämpfung der derzeitigen Pandemie nicht.
  • OVG Hamburg, 02.02.2021 - 5 Bs 217/20

    CoronaVV HA; Gaststättenschließung; Begrenzung der Geltungsdauer von

    j) Die Antragstellerin nimmt abschließend Bezug auf ein Urteil des Amtsgerichts Weimar vom 11. Januar 2021 (6 OWi - 523 Js 202518/20, juris); daraus ergebe sich, dass die derzeitig geltenden Kontaktbeschränkungen verfassungswidrig seien.
  • VG München, 22.03.2021 - M 30 E 21.1308

    Verwaltungsgerichte, Sitzungspolizeiliche Anordnungen, Sitzungspolizeiliche

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