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AG Weinheim, 25.03.2003 - 1 Ds 503 Js 36735/01 Ak 151/02 |
Zitiervorschläge
AG Weinheim, Entscheidung vom 25.03.2003 - 1 Ds 503 Js 36735/01 Ak 151/02 (https://dejure.org/2003,41862)
AG Weinheim, Entscheidung vom 25. März 2003 - 1 Ds 503 Js 36735/01 Ak 151/02 (https://dejure.org/2003,41862)
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Volltextveröffentlichung
- archive.org
"Rechtswidrige Abtreibungen im Städt. Kemperhof Koblenz/Stoppt den Kindermord!"
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus AG Weinheim, 25.03.2003 - 1 Ds 503 Js 36735/01 Ak 151/02
Daß der Angeklagte im vorliegenden Fall von "Kindermord" spricht, ist eine zwar polemisch überspitzte, aber im Meinungskampf zulässige Äußerung, wobei ersichtlich der Ausdruck "Mord" nicht im rechtstechnischen Sinne des $ 211 StGB sondern im abgeschwächten Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs zu verstehen ist (vgl. BVerfG NJW 95, 3303).Sogar polemisch oder verletzend formulierte Aussagen sind nach Auffassung des Bundesverfassungsgericht nicht schon deshalb dem Schutz des Grundrechts entzogen (vgl. BVerfG NJW 95, 3303, 3304).
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus AG Weinheim, 25.03.2003 - 1 Ds 503 Js 36735/01 Ak 151/02
Handelt es sich bei der umstrittenen Äußerung um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, so spricht nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Vermutung zu Gunsten der Freiheit der Rede ( vgl. BVerfG NJW 1983, 1415; NJW 00, 3422). - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus AG Weinheim, 25.03.2003 - 1 Ds 503 Js 36735/01 Ak 151/02
Jedoch sind grundrechtsbeschränkende Vorschriften des einfachen Rechts wiederum im Lichte des eingeschränkten Grundrechts auszulegen, damit dessen wertsetzende Bedeutung für das einfache Recht auch auf der Rechtsanwendungsebene zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 7, 198, 208). - BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
Auszug aus AG Weinheim, 25.03.2003 - 1 Ds 503 Js 36735/01 Ak 151/02
Unabhängig von der in diesem Bereich vorzunehmenden Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz kann die Charakterisierung "beratener" Schwangerschaftsabbrüche als rechtswidrig, d.h. der Gesamtrechtsordnung widersprechend schon deshalb nicht als Beleidigung strafbar sein, weil diese Auffassung auch vom Bundesverfassungsgericht im zweiten Abtreibungsurteil (vgl. BVerfG NJW 93, 1751 ff) vertreten wird.