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AG Weinheim, 29.03.2021 - 2 C 393/20 |
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Verfahrensgang
- AG Weinheim, 29.03.2021 - 2 C 393/20
- LG Karlsruhe, 12.09.2022 - 11 T 17/22
Wird zitiert von ...
- LG Karlsruhe, 12.09.2022 - 11 T 17/22
Befugnis zur Einberufung einer Eigentümerversammlung
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weinheim vom 29.03.2021, Az. 2 C 393/20 WEG, wird zurückgewiesen.Die Parteien streiten um die Kosten des Rechtsstreits 2 C 393/20 WEG vor dem Amtsgericht Weinheim.