Rechtsprechung
AG Wennigsen, 14.09.2001 - 9 C 156/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 535 S. 2 BGB; § 537 Abs. 1 BGB; § 15 WEG
Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages; Anspruch auf Zahlung rückständiger Mietzinsen; Beeinträchtigung des vertraglich bestimmten Gebrauchs der Mietsache - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages; Anspruch auf Zahlung rückständiger Mietzinsen; Beeinträchtigung des vertraglich bestimmten Gebrauchs der Mietsache
- RA Kotz
Mietminderung aufgrund starken Rauchens einer Mitmieterin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt!
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Rauchzeichen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rauchende Mitmieterin berechtigt nicht zur Mietminderung - Rauchen unterfällt dem Grundrechtsschutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 537 Abs. 1
Fehler der Mietsache/Mietminderung; Tabakrauch vom Nachbarbalkon
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- AG Hannover, 31.01.2000 - 70 II 414/99
Rauchen im Treppenhaus als Beeinträchtigung durch zweckbestimmungswidrige Nutzung
Auszug aus AG Wennigsen, 14.09.2001 - 9 C 156/01
Darüber hinaus ist heute allgemein anerkannt, daß auch das sogenannte Passivrauchen gesundheitsschädlich sein kann (Vgl. etwa Jahn MedR 1989, 227 (228) BayVerfGH 40, 58 (63), sodaß beispielsweise ein Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz (BAG NJW 199, 162) sowie auf Unterlassen des Rauchens durch einen Wohnungseigentümer gem. § 15 WEG (Amtsgericht Hannover NZM 2000 520)) besteht. - BGH, 04.12.1980 - VII ZR 217/80
Verfassungsmäßigkeit des Rauchverbots auf den Bahnsteigen der Berliner U-Bahn
Auszug aus AG Wennigsen, 14.09.2001 - 9 C 156/01
Andererseits gehört das Rauchen trotz aller medizinisch begründeten Ratschläge und Warnungen zu den verbreiteten und gesellschaftlich weithin akzeptierten menschlichen Verhaltensformen, die ihrerseits unter den Grundrechtsschutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz fallen (Vgl. von Mangoldt-Klein-Starck, Grundgesetz, 3. Aufl. Art. 2 Rd.Nr. 159, Jahn MedR 189, 227 (231), vgl. auch BGHZ 79, 111 (115) [BGH 04.12.1980 - VII ZR 217/80] ). - BayObLG, 04.08.1999 - REMiet 6/98
Schadstoffbelastung als Mangel der Mietwohnung
Auszug aus AG Wennigsen, 14.09.2001 - 9 C 156/01
Zwar ist der Vermieter aus dem Mietvertrag nicht nur verpflichtet, den Gebrauch der Mietsache an sich zu ermöglichen; vielmehr muß er den Mieter gegen Störungen im Gebrauch, insbesondere auch durch andere Mieter, im möglichen und zumutbaren Umfange schützen (Palandt-Putzo, BGB, 60. Aufl. 2001, § 535 Rand-Nr. 8 BayObLG MDR 1999, 1314).
- BGH, 16.01.2015 - V ZR 110/14
Rauchen auf dem Balkon
Da Rauchen durch das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG geschützt sei, müsse das Interesse des nichtrauchenden Mieters an einer von Tabakrauch nicht gestörten Nutzung seiner Wohnung zurücktreten (AG Bonn, NZM 2000, 33; AG Wennigsen, WuM 2001, 487).