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   AG Wermelskirchen, 06.06.2013 - 5 F 170/12   

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https://dejure.org/2013,60625
AG Wermelskirchen, 06.06.2013 - 5 F 170/12 (https://dejure.org/2013,60625)
AG Wermelskirchen, Entscheidung vom 06.06.2013 - 5 F 170/12 (https://dejure.org/2013,60625)
AG Wermelskirchen, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - 5 F 170/12 (https://dejure.org/2013,60625)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verjährung; Unterhalt; Insolvenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachholung des Einwands der Verjährung durch Widerspruch gegen die Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle; Feststellung des deliktischen Haftungsgrundes bereits titulierter Unterhaltsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 11.03.2013 - 10 WF 67/13

    Erstreckung der insolvenzrechtlichen Privilegierung einer deliktischen Forderung

    Auszug aus AG Wermelskirchen, 06.06.2013 - 5 F 170/12
    Daher ist der Antragsgegner mit allen Einwendungen, soweit sie nicht speziell die Frage der deliktischen Qualifikation der Forderung, sondern allgemein etwa deren Entstehung, Bestand, die Forderungszuständigkeit des Antragstellers oder ihre Höhe betreffen, von vornherein ausgeschlossen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11.03.2013, 10 WF 67/13, recherchiert bei juris).

    Ein derartiger Einwand hätte durch Widerspruch gegen die Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle geltend gemacht werden müssen und kann im vorliegenden Feststellungsverfahren zur deliktischen Qualifikation nicht nachgeholt werden (vergleiche OLG Celle, Beschluss vom 11.03.2013,10 WF 67/13 recherchiert bei juris).

  • OLG Köln, 30.01.2012 - 25 UF 250/11

    Zuständigkeit der Familiengerichte für die Geltendmachung von

    Auszug aus AG Wermelskirchen, 06.06.2013 - 5 F 170/12
    Die Zuständigkeit des Familiengerichts für die Feststellung der (auch) deliktischen Begründung eines - wie vorliegend - bereits titulierten und zur Tabelle festgestellten Unterhaltsanspruches ("Attributsklage") wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung mittlerweile ganz überwiegend bejaht (vgl OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2012, 25 UF 250/11; OLG Celle, Beschluss vorn 07.05.2012 - 10 WF 385/10; OLG Hamm Urteil vom 22.06.2010, 13 UF 252/09; KG Berlin, Beschluss vom 30.08.2011, 18 WF 93/11; anders allein OLG Rostock, Beschluss vom 14.01.2011, 10 WF 4/11 in einem obiter dictum).

    Diese Tatsachen sind dann von der Antragstellerin zu widerlegen (vergleiche OLG Köln, Beschluss vom 30.01.2012, 25 UF 250/11).

  • OLG Hamm, 08.08.2006 - 27 W 41/06

    Streitwert für Klage auf Feststellung des Beruhens einer zur Insolvenztabelle

    Auszug aus AG Wermelskirchen, 06.06.2013 - 5 F 170/12
    Der Streitwert einer Klage auf Feststellung dass eine zur Insolvenztabelle festgestellte Forderung auf vorsätzlich unerlaubte Handlung beruht, entspricht dem Betrag der Forderung, wenn mit der begehrten Feststellung der Ausschluss der Forderung von der Restschuldbefreiung erstrebt wird und eine Insolvenzquote nicht zu erwarten ist (vergleiche OLG Hamm, Beschluss vom 08.08.2006, 27 W 41/06, recherchiert bei juris).
  • OLG Celle, 07.05.2012 - 10 WF 385/10

    Zustänigkeit des Familiengerichts für ein Feststellungsbegehren als

    Auszug aus AG Wermelskirchen, 06.06.2013 - 5 F 170/12
    Die Zuständigkeit des Familiengerichts für die Feststellung der (auch) deliktischen Begründung eines - wie vorliegend - bereits titulierten und zur Tabelle festgestellten Unterhaltsanspruches ("Attributsklage") wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung mittlerweile ganz überwiegend bejaht (vgl OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2012, 25 UF 250/11; OLG Celle, Beschluss vorn 07.05.2012 - 10 WF 385/10; OLG Hamm Urteil vom 22.06.2010, 13 UF 252/09; KG Berlin, Beschluss vom 30.08.2011, 18 WF 93/11; anders allein OLG Rostock, Beschluss vom 14.01.2011, 10 WF 4/11 in einem obiter dictum).
  • OLG Hamm, 22.06.2010 - 13 UF 252/09

    Feststellen des Beruhens einer Unterhaltsforderung auf vorsätzlicher unerlaubter

    Auszug aus AG Wermelskirchen, 06.06.2013 - 5 F 170/12
    Die Zuständigkeit des Familiengerichts für die Feststellung der (auch) deliktischen Begründung eines - wie vorliegend - bereits titulierten und zur Tabelle festgestellten Unterhaltsanspruches ("Attributsklage") wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung mittlerweile ganz überwiegend bejaht (vgl OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2012, 25 UF 250/11; OLG Celle, Beschluss vorn 07.05.2012 - 10 WF 385/10; OLG Hamm Urteil vom 22.06.2010, 13 UF 252/09; KG Berlin, Beschluss vom 30.08.2011, 18 WF 93/11; anders allein OLG Rostock, Beschluss vom 14.01.2011, 10 WF 4/11 in einem obiter dictum).
  • BGH, 11.05.2010 - IX ZB 163/09

    Strafnorm über Verletzung der Unterhaltspflicht als Schutzgesetz zugunsten des

    Auszug aus AG Wermelskirchen, 06.06.2013 - 5 F 170/12
    § 170 Abs. 1 StGB ist Schutzgesetz auch zu Gunsten des öffentlichen Versorgungsträgers, der durch sein Eingreifen die Gefährdung des Lebensbedarfs des Berechtigten verhindert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11.05.2010, IX ZB 163/09 recherchiert bei juris).
  • OLG Rostock, 14.01.2011 - 10 WF 4/11
    Auszug aus AG Wermelskirchen, 06.06.2013 - 5 F 170/12
    Die Zuständigkeit des Familiengerichts für die Feststellung der (auch) deliktischen Begründung eines - wie vorliegend - bereits titulierten und zur Tabelle festgestellten Unterhaltsanspruches ("Attributsklage") wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung mittlerweile ganz überwiegend bejaht (vgl OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2012, 25 UF 250/11; OLG Celle, Beschluss vorn 07.05.2012 - 10 WF 385/10; OLG Hamm Urteil vom 22.06.2010, 13 UF 252/09; KG Berlin, Beschluss vom 30.08.2011, 18 WF 93/11; anders allein OLG Rostock, Beschluss vom 14.01.2011, 10 WF 4/11 in einem obiter dictum).
  • KG, 30.08.2011 - 18 WF 93/11

    Zuständiges Gericht: Klage eines Unterhaltsberechtigten gegen den insolventen

    Auszug aus AG Wermelskirchen, 06.06.2013 - 5 F 170/12
    Die Zuständigkeit des Familiengerichts für die Feststellung der (auch) deliktischen Begründung eines - wie vorliegend - bereits titulierten und zur Tabelle festgestellten Unterhaltsanspruches ("Attributsklage") wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung mittlerweile ganz überwiegend bejaht (vgl OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2012, 25 UF 250/11; OLG Celle, Beschluss vorn 07.05.2012 - 10 WF 385/10; OLG Hamm Urteil vom 22.06.2010, 13 UF 252/09; KG Berlin, Beschluss vom 30.08.2011, 18 WF 93/11; anders allein OLG Rostock, Beschluss vom 14.01.2011, 10 WF 4/11 in einem obiter dictum).
  • OLG Köln, 23.01.2014 - 27 UF 113/13

    Feststellung des Herrührens titulierter Unterhaltsansprüche aus vorsätzlicher

    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 06.06.2013 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wermelskirchen (5 F 170/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Naumburg, 10.07.2012 - 8 UF 144/12

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Genehmigung der Unterbringung eines

    Parallel zum vorliegenden einstweiligen Anordnungsverfahren machte der Kindesvater am 10. April 2012 ein entsprechendes Hauptsacheverfahren anhängig, in dem er eine Hauptsacheentscheidung gleichen Inhalts begehrt; in dem Hauptsacheverfahren folgte die Kindesmutter dem Antrag des Kindesvaters, indem sie am 25. April 2012 ebenfalls die Genehmigung der Unterbringung von C. beantragte (5 F 170/12 AG Schönebeck).
  • OLG Naumburg, 11.07.2012 - 8 UF 144/12

    Anforderungen an die gerichtliche Sachaufklärung zur Vorbereitung über die

    Parallel zum vorliegenden einstweiligen Anordnungsverfahren machte der Kindesvater am 10. April 2012 ein entsprechendes Hauptsacheverfahren anhängig, in dem er eine Hauptsacheentscheidung gleichen Inhalts begehrt; in dem Hauptsacheverfahren folgte die Kindesmutter dem Antrag des Kindesvaters, indem sie am 25. April 2012 ebenfalls die Genehmigung der Unterbringung von C. beantragte (5 F 170/12 AG Schönebeck).
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