Rechtsprechung
AG Wermelskirchen, 16.09.2003 - 2 C 55/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,23203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Änderung und Erhöhung von Wassergebühren; Anforderungen an die Auslegung eines Wasserversorgungsvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wermelskirchen, 16.09.2003 - 2 C 55/03
- LG Köln, 28.04.2004 - 19 S 253/03
- AG Wermelskirchen, 14.06.2013 - 2 C 55/03
- LG Köln, 05.03.2014 - 9 S 169/13
- BGH, 08.07.2015 - VIII ZR 106/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 240/90
Billigkeit der Preisbestimmung eines Stromlieferanten; Offenlegung der …
Auszug aus AG Wermelskirchen, 16.09.2003 - 2 C 55/03
Die Preisbestimmung hat sich unter Beachtung des Prinzips, dass die Versorgung so preiswürdig wie möglich zu gestalten ist, einerseits an den Kosten und andererseits der Erzielung eines Gewinns, der in angemessenem Umfang die Bildung von Rücklagen, die Vornahme von Investitionen und die Verzinsung des Fremd- und Eigenkapitals erlaubt, zu orientieren (BGH NJW-RR 1992, 183).
- LG Köln, 28.04.2004 - 19 S 253/03 Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Wermelskirchen vom 16.09.2003, Az.: 2 C 55/03, aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsrechtszuges, an das Amtsgericht zurückverwiesen.