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AG Wermelskirchen, 17.03.2016 - 25 C 246/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung des restlichen Sachverständigenhonorars aufgrund eines Verkehrsunfalls
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wermelskirchen, 17.03.2016 - 25 C 246/15
- LG Köln, 26.10.2016 - 9 S 100/16
- BGH, 17.10.2017 - VI ZR 527/16
- LG Köln, 28.02.2018 - 9 S 100/16
Wird zitiert von ... (2)
- LG Köln, 28.02.2018 - 9 S 100/16
Schadensersatzanspruch des Geschädigten eines Verkehrsunfalls auf Erstattung des …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wermelskirchen vom 17.03.2016 - 25 C 246/15 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:. - LG Köln, 26.10.2016 - 9 S 100/16 Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wermelskirchen vom 17.03.2016 - 25 C 246/15 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 240, 46 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.11.2015 zu zahlen.
Die Klägerin beantragt, die Beklagte unter Abänderung des am 17.03.2016 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Wermelskirchen (25 C 246/15) zu verurteilen, an die Klägerin 240, 46 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.