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AG Wernigerode, 18.12.2007 - 11 F 1052/03 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Wernigerode, 18.12.2007 - 11 F 1052/03
- OLG Naumburg, 19.03.2008 - 4 WF 19/08
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 19.03.2008 - 4 WF 19/08
Höhe der Einigungsgebühr im Scheidungsverbundverfahren
Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Wernigerode vom 18. Dezember 2007, Az.: 11 F 1052/03 (S), abgeändert und die gemäß § 11 RVG von dem Antragsgegner an den Antragsteller zu zahlende Vergütung auf 2.435,10 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26. Juli 2007 festgesetzt.