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AG Wernigerode, 29.01.2013 - 10 C 713/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Wernigerode misst erforderliche Sachverständigenkosten nach VKS-Honorarumfrage 2011 und verurteilt Schädiger zu vollem Schadensersatz
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2012 - 13 E 668/12
Beginn der Verzinsungspflicht bei Einreichung eines Kostenfestsetzungsantrags vor …
Auszug aus AG Wernigerode, 29.01.2013 - 10 C 713/12
Soweit der Kläger mit dem Antrag zu Ziffer 3 die Feststellung begehrt hat, dass der Beklagte verpflichtet ist, auf klägerseits verauslagte Gerichtskosten Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten jährlich über dem Basiszinssatz für die Zeit von dem Eingang der eingezahlten Gerichtskosten bis zum Eingang des Kostenfestsetzungsantrags nach Maßgabe der auszuurteilenden Kostenquote zu bezahlen, ist das Feststellungsbegehren jedenfalls unbegründet, weil gem. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO der Beginn der Zinspflicht durch den Eingang des Kostenfestsetzungsantrags bestimmt wird (vgl. Beck OK, Stand 30.10.2012 zu § 104 Rdnr. 5, OVG Münster: Beschluss vom 22.10.2012-13 E 668/12).