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   AG Wesel, 27.07.2010 - 4 C 112/10   

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https://dejure.org/2010,53680
AG Wesel, 27.07.2010 - 4 C 112/10 (https://dejure.org/2010,53680)
AG Wesel, Entscheidung vom 27.07.2010 - 4 C 112/10 (https://dejure.org/2010,53680)
AG Wesel, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 4 C 112/10 (https://dejure.org/2010,53680)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Wesel, 27.07.2010 - 4 C 112/10
    Als erforderlich sind dabei nur diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH, NJW 2005, 135 ; NJW 2005, 1041 ; NJW 2007, 3782 ).

    Insoweit besteht Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur, dass es sich bei dem unter Anrechnung vorprozessual erfolgter Zahlungen zugesprochenen Normaltarif, also einem Tarif für Selbstzahler, der unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten gebildet wird (vgl. BGH, Urteil vom 15.2.2005 - VI ZR 74/04, in; NJW 2005, 1041, 1042; Greiner zfs 2006, 124, 128), um den Mindestbetrag der zu ersetzenden Mietwagenkosten handelt.

    Die Kosten für eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung sind bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs grundsätzlich erstattungsfähig Unabhängig davon, ob das bei dem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug ebenfalls voll- oder teilkaskoversichert war, besteht jedenfalls grundsätzlich ein schutzwürdiges Interesse der Kunden der Klägerin, für die Kosten einer eventuellen Beschädigung des Mietfahrzeugs nicht selbst aufkommen zu müssen, zumal Mietwagen in der Regel neuer und damit höherwertiger sind als die beschädigten Fahrzeuge (vgl. BGH, NJW 2005, 1041 ; OLG Köln, NZV 2007, 199 ).

  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Wesel, 27.07.2010 - 4 C 112/10
    Nach den der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrundeliegenden Erkenntnissen sind die Kosten eines sog. Unfallersatztarifs in der Regel höher als der erforderliche Herstellungsaufwand (vgl. grundlegend BGH. Urteil vom 12.10.2004 - VI ZR 151/03, in: NJW 2005, 51, 53).

    BGH, Urteil vom 12.10.2004 - VI ZR 151/03, in: NJW 2005, 51, 53; Urteil vom 25.10.2005 - VI ZR 9/05, in: NJW 2006, 360, 361; eingehend zu den einzelnen Risiko- und Kostenfaktoren bei der Vermietung von Unfallersatzfahrzeugen LG Bielefeld, Urteil vom 26.7.2006 - 21 S 290/04.

  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus AG Wesel, 27.07.2010 - 4 C 112/10
    BGH, Urteil vom 12.10.2004 - VI ZR 151/03, in: NJW 2005, 51, 53; Urteil vom 25.10.2005 - VI ZR 9/05, in: NJW 2006, 360, 361; eingehend zu den einzelnen Risiko- und Kostenfaktoren bei der Vermietung von Unfallersatzfahrzeugen LG Bielefeld, Urteil vom 26.7.2006 - 21 S 290/04.

    Der Kläger hat auch einen Anspruch auf Erstattung von Kosten für die Zustellung und Abholung des Mietwagens zu der Werkstatt (BGH NJW 2006, 360 ; OLG Köln - 19. Zivilsenat - NZV 2007, 199 ; OLG Karlsruhe VersR 2008, 92 ).

  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus AG Wesel, 27.07.2010 - 4 C 112/10
    Die Kosten für eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung sind bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs grundsätzlich erstattungsfähig Unabhängig davon, ob das bei dem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug ebenfalls voll- oder teilkaskoversichert war, besteht jedenfalls grundsätzlich ein schutzwürdiges Interesse der Kunden der Klägerin, für die Kosten einer eventuellen Beschädigung des Mietfahrzeugs nicht selbst aufkommen zu müssen, zumal Mietwagen in der Regel neuer und damit höherwertiger sind als die beschädigten Fahrzeuge (vgl. BGH, NJW 2005, 1041 ; OLG Köln, NZV 2007, 199 ).

    Der Kläger hat auch einen Anspruch auf Erstattung von Kosten für die Zustellung und Abholung des Mietwagens zu der Werkstatt (BGH NJW 2006, 360 ; OLG Köln - 19. Zivilsenat - NZV 2007, 199 ; OLG Karlsruhe VersR 2008, 92 ).

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Wesel, 27.07.2010 - 4 C 112/10
    Hiernach darf der Geschädigte vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung als Herstellungsaufwand den Ersatz der objektiv erforderlichen Mietwagenkosten verlangen (st. Rspr., vgl. etwa BGHZ 132, 373 = NJW 1996, 1958 m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Wesel, 27.07.2010 - 4 C 112/10
    Als erforderlich sind dabei nur diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH, NJW 2005, 135 ; NJW 2005, 1041 ; NJW 2007, 3782 ).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

    Auszug aus AG Wesel, 27.07.2010 - 4 C 112/10
    Ob und in welcher Höhe unfallbedingte Zusatzleistungen des Vermieters die Erstattung höherer Mietwagenkosten als der nach dem Normaltarif rechtfertigen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß § 287 ZPO vom Tatrichter zu schätzen (vgl. Urteil vom 14.2.2006 - VI ZR 126/05, in: NJW 2006, 1506, 1507).
  • BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Wesel, 27.07.2010 - 4 C 112/10
    Zur Ermittlung dieser Kosten stellt der sog. gewichtete Normaltarif nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel für das jeweilige Postleitzahlengebiet des Geschädigten einen geeigneten Anknüpfungspunkt dar (vgl. BGH Urteil vom 4.7.2006 - VI ZR 237/05, in: NJW 2006, 2693 ff.).
  • BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Wesel, 27.07.2010 - 4 C 112/10
    Als erforderlich sind dabei nur diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH, NJW 2005, 135 ; NJW 2005, 1041 ; NJW 2007, 3782 ).
  • LG Bielefeld, 26.07.2006 - 21 S 290/04

    Geltendmachung von weitergehenden Mietwagenkosten aus einem Verkehrsunfall aus

    Auszug aus AG Wesel, 27.07.2010 - 4 C 112/10
    BGH, Urteil vom 12.10.2004 - VI ZR 151/03, in: NJW 2005, 51, 53; Urteil vom 25.10.2005 - VI ZR 9/05, in: NJW 2006, 360, 361; eingehend zu den einzelnen Risiko- und Kostenfaktoren bei der Vermietung von Unfallersatzfahrzeugen LG Bielefeld, Urteil vom 26.7.2006 - 21 S 290/04.
  • LG Bonn, 25.04.2007 - 5 S 197/06

    Mietwagen - Schwacke Mietwagenliste 2006

  • LG Düsseldorf, 08.02.2008 - 20 S 190/06

    Verstoß der Abtretung einer Mietwagenforderung gegen § 1 Abs. 1

  • OLG Karlsruhe, 18.09.2007 - 13 U 217/06

    Ermittlung angemessener Mietwagenkosten

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