Rechtsprechung
AG Westerburg, 27.10.2011 - 23 C 203/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Schätzung nach Schwacke -> Verweis auf Fraunhofer ist kein konkreter Einwand gegen Schwacke -> Geschädigter... | Erkundigungspflicht; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel
- captain-huk.de
Beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf der Basis der Schwacke-Liste verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
Auszug aus AG Westerburg, 27.10.2011 - 23 C 203/11
Bedenken gegen die Schwacke-Liste sind nur zu berücksichtigen, wenn konkret aufgezeigt wird, dass sich ihre Mängel auf den zu entscheidenden Fall auswirken (vgl. BGH, NJW 2008, 1519). - LG Koblenz, 01.12.2009 - 6 S 126/09
Auszug aus AG Westerburg, 27.10.2011 - 23 C 203/11
Insbesondere ist nicht ersichtlich, warum die Liste des Fraunhofer-Instituts, gegen die gleichfalls nachvollziehbare methodische Bedenken erhoben werden, die einzig richtige Schätzgrundlage sein soll (vgl. insoweit auch Landgericht Koblenz, Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10.11.2009 - Az.: 6 S 126/09 -). - BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84
Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke
Auszug aus AG Westerburg, 27.10.2011 - 23 C 203/11
Die Klägerin kann dabei den Betrag ersetzt verlangen, der objektiv erforderlich ist, d.h. die Aufwendungen, die ein wirtschaftlich denkender Mensch in seiner Lage machen würde (vgl. BGH, NJW 1985, 2639).