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   AG Westerstede, 13.01.2023 - 48 OWi 695/22   

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https://dejure.org/2023,4364
AG Westerstede, 13.01.2023 - 48 OWi 695/22 (https://dejure.org/2023,4364)
AG Westerstede, Entscheidung vom 13.01.2023 - 48 OWi 695/22 (https://dejure.org/2023,4364)
AG Westerstede, Entscheidung vom 13. Januar 2023 - 48 OWi 695/22 (https://dejure.org/2023,4364)
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  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und

    Auszug aus AG Westerstede, 13.01.2023 - 48 OWi 695/22
    "Zwar ist die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung zunächst nur aus einer ex-ante-Perspektive im Hinblick auf die verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen (vgl. BVerfG NJW 2022, 167 Rn. 193 - Bundesnotbremse II).

    Besteht dagegen eine Situation der Ungewissheit fort, weil es insbesondere auch der Wissenschaft nicht gelingt, die Erkenntnislage zu verbessern, wirkt sich dies nicht ohne Weiteres auf die verfassungsrechtliche Beurteilung des weiteren Vorgehens aus (vgl. BVerfG NJW 2022, 167 [BVerfG 19.11.2021 - 1 BvR 971/21] Rn. 177).".

    Hier gilt bereits einschränkend, dass jedenfalls zum Teil weiterhin eine Situation der Ungewissheit fortbesteht, weil es der Wissenschaft noch nicht hinreichend gelungen ist, umfassende Erkenntnisse zu gewinnen (vgl. zur Zumutbarkeit von Gefahrabwehrmaßnahmen bei einem fortlaufendem (Infektions-)Geschehen BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 - 1 BvR 971/21, 1 BvR 1069/21, NJW 2022, 167 Rn. 176 ff.).

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung

    Auszug aus AG Westerstede, 13.01.2023 - 48 OWi 695/22
    Die Eignung setzt also nicht voraus, dass es zweifelsfreie empirische Nachweise der Wirkung oder Wirksamkeit der Maßnahmen gibt (vgl. BVerfGE 156, 63 (140) = NJOZ 2021, 1391 Rn. 264).

    Allerdings kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen (BVerfG NJW 2022, 139 [BVerfG 01.12.2020 - 2 BvR 916/11] Rn. 186 mwN).".

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus AG Westerstede, 13.01.2023 - 48 OWi 695/22
    Allerdings kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen (BVerfG NJW 2022, 139 [BVerfG 01.12.2020 - 2 BvR 916/11] Rn. 186 mwN).".

    Gleichwohl kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen (vgl. BVerfG NJW 2022, 139 Rn. 186 mwN), weil sie durch nachträgliche Erkenntnisse oder Entwicklungen erschüttert werden (vgl. auch BVerfGE 68, 287 (309) = NZA 1985, 326 [BVerfG 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82] ).

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus AG Westerstede, 13.01.2023 - 48 OWi 695/22
    Gleichwohl kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen (vgl. BVerfG NJW 2022, 139 Rn. 186 mwN), weil sie durch nachträgliche Erkenntnisse oder Entwicklungen erschüttert werden (vgl. auch BVerfGE 68, 287 (309) = NZA 1985, 326 [BVerfG 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82] ).
  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Auszug aus AG Westerstede, 13.01.2023 - 48 OWi 695/22
    Im Übrigen seien auch die Bußgeldtatbestände in § 73 Abs. 1a Nr. 7e-7h IfSG a.F. im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgebot des Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 103 Abs. 2 GG nicht zu beanstanden ( BVerfG Beschluss vom 27.4.2022 - 1 BvR 2649/21 , NJW 2022, 1999, 1999 ff.).
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