Rechtsprechung
AG Wetzlar, 08.01.2013 - 38 C 1389/12 (38) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigung eines Wohnungsmietverhältnisses wegen Geruchsbelästigungen im Treppenhaus
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Störung des Hausfriedens durch Geruchsemissionen; Gestank
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Intensive Geruchsbeeinträchtigung durch Mieter ist Kündigungsgrund!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung wegen stinkender Wohnung!
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Kündigung wegen unerträglicher Geruchsbelästigung
- presseportal.de (Kurzinformation)
Üble Gerüche - Starke Ausdünstungen aus Mietwohnungen können zur Kündigung führen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unerträglicher Geruch durch Zigarettenqualm und mangelnder Hygiene rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters - Nachhaltige Störung des Hausfriedens liegt vor
Papierfundstellen
- NZM 2014, 238
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.11.1997 - XII ZR 281/95
Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Ersatz von Mietausfallschaden
Auszug aus AG Wetzlar, 08.01.2013 - 38 C 1389/12
Eine solche Beeinträchtigung des Hausfriedens ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Mieter seine Wohnung in einen derart unhygienischen Zustand versetzt, dass unzumutbarer Gestank in das Treppenhaus und in andere Wohnungen dringt und die Mitmieter beeinträchtigt (vgl. ebenso AG Münster, WuM 2012, 372-374; AG Görlitz, WuM 1998, 155; AG Saarbrücken, DWW 1994, 186 f.).(Dann hätte sich sogar die Frage gestellt, ob die Erhebung der Räumungsklage nicht ohnehin treuwidrig gewesen wäre; vgl. AG Görlitz, WuM 1998, 155) Dies ist jedoch bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nicht geschehen.
- AG Münster, 08.03.2011 - 3 C 4334/10
Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses bei Eindringen von …
Auszug aus AG Wetzlar, 08.01.2013 - 38 C 1389/12
Eine solche Beeinträchtigung des Hausfriedens ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Mieter seine Wohnung in einen derart unhygienischen Zustand versetzt, dass unzumutbarer Gestank in das Treppenhaus und in andere Wohnungen dringt und die Mitmieter beeinträchtigt (vgl. ebenso AG Münster, WuM 2012, 372-374; AG Görlitz, WuM 1998, 155; AG Saarbrücken, DWW 1994, 186 f.).